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- Existenzgründung (8)
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- Marketing (21)
- Organisation (2)
- Spam & Konsorten (13)
- Strategie (3)
- Videotipps (4)
- 24.8.2010: Mauz! Fume!
- 8.8.2010: Der lustige Spam des Internet Marketing Verein (IMV) e.V.
- 24.7.2010: Noch mehr Nepp: Die Deutsche Markenverlängerungs GmbH
- 19.7.2010: Der Nepp nimmt kein Ende
- 30.6.2010: United Breaks Guitars - Beschwerdemanagement 2.0
- 2.6.2010: Wenn das E-Mail-Postfach in Werbemails ertrinkt
- 13.4.2010: Twitter automatisch
- 11.3.2010: Unsere Webseite bringt nichts
- 10.2.2010: Ein Brief aus Mexiko - das nutzlose Ausstellerverzeichnis Expo-Guide
- 20.11.2009: Vorsicht Falle - Das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen
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Mauz! Fume!
24.8.2010 von Jörg Haupt.
“Mauz! Fume!” - Was das heißen soll? Keine Ahnung, aber es prangt exakt so geschrieben an einigen Autobahntunneln in Düsseldorf. Und oft, wenn ich in einen Tunnel in Düsseldorf fahre, frage ich mich: “Was soll wohl das Graffiti bedeuten, das dort jemand oben auf die Tunneleinfahrt geschmiert hat?”
“Mauz! Fume!” - Haben Sie, liebe Leser, eine Idee? “Fume” könnte englisch sein und “Rauch” bedeuten. Zu “Mauz” bieten auch die einschlägugen Übersetzungs-Tools keine Vorschläge an. Rauchende Katzen vielleicht? Fragen über Fragen, die sich vermutlich auch schon tausende Autofahrer gestellt haben, wenn sie den Flughafentunnel in Düsseldorf durchquerten. Denn in beiden Fahrtrichtungen steht es dort dick und fett über der Tunneleinfahrt.
Gut, zugegeben: In Richtung Velbert könnte es sein, dass einzelne Autofahrer “Mauz! Fume!” glatt überlesen. Nämlich dann, wenn sie noch damit beschäftigt sind, die Folgen der Radarfalle zu berechnen, in die sie gerade getappt sind. Diese steht nämlich kurz vor dem Flughafentunnel auf der A 44 in beiden Fahrtrichtungen.
Doch zurück zu “Mauz! Fume!”. Wie wir nun also festgestellt haben, erschließt sich der Sinn der Botschaft nicht. Und besonders schön sind die Graffiti auch nicht. Wenn sich die Urheber doch wenigstens dabei Mühe gegeben hätten. Doch so ist es einfach nur eine sinnentleerte Schmiererei. Was bewegt Menschen wohl dazu, etwas völlig Sinnloses in einer halsbrecherischen Aktion über gleich mehrere Tunneleinfahrten der Düsseldorfer Autobahnen zu schmieren? Wenn wenigstens etwas Sinnvolles wie “Rettet die Wale!” dort stehen würde. Aber nein, dort steht “Mauz! Fume!.
Damit haben wir aber unser Augenmerk auf eine Problematik gelenkt, die auch auf die Kummunikation von Unternehmen zutrifft. Liebe Leser, machen Sie sich einmal den Spaß und rufen diverse Webseiten von Unternehmen auf. Wir gehen jede Wette ein: Bei etlichen Webseiten können Sie uns nicht sagen, um was es auf der Webseite eigentlich geht. Vor allem technisch orientierte Unternehmen, z.B. des Werkzeug- und Maschinenbaus haben häufig das Problem, dass jemand, der das Unternehmen nicht kennt gar nicht erkennen kann, welche Leistung das Unternehmen bietet. Überspitzt: Das Unternehmen könnte eigentlich auch direkt “Mauz! Fume!” auf seine Webseite schreiben.
Warum wir das an Webseiten festmachen? Ganz einfach: Diese sind schnell zu recherchieren und zeigen uns oft, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten mit ihrer Positionierung haben. Kommunikation, die nicht auf ihre Zielgruppen ausgerichtet ist, unklare Positionierungen, nicht eindeutig abgegrenzte strategische Geschäftseinheiten - dies alles spiegelt sich häufig in der Kommunikation der Unternehmen wider. Hier liegt dann schnell die Vermutung nahe, dass auch andere Submix-Bereiche des operativen Marketing oder auch die Aufbau- und Ablauf-Organisation nicht optimal aufgestellt sind. Denn die Strategie ist schließlich das Fundament für alles andere.
Die Folge: Die Unternehmen lassen Umsatzpotentiale brachliegen oder es entstehen Ihnen vermeidbare Kosten durch Ineffizenzen.
Nehmen wir wieder das Beispiel einer Webseite: Wenn ein potentieller Kunde diese im Internet findet, so besteht durchaus die Chance, dass dies irgendwann einmal umsatzrelevant wird. Wenn jedoch der potentielle Kunde nicht erkennt, worum es überhaupt geht, klickt er schnell wieder weg. Diese Chance der Akquisition ist somit vertan. Vielleicht erkennt der Kunde aber auch, worum es geht. Die Webseite ist aber unstrukturiert und einzelne Unternehmensbereiche und ihre Leistungen werden nicht klar und deutlich dargestellt. Dann verliert der Kunde schnell das Interesse, denn wer möchte sich schon endlos durch irrelevante Informationen klicken?
Hier aber setzt die Strategieberatung an, denn bereits bei der Formulierung des Unternehmenszwecks oder der Frage, was das jeweilige Unternehmen vom Wettbewerb abhebt, tun sich erfahrungsgemäß viele Unternehmer oder Führungskräfte schwer. Um bei dem Beispiel der Webseite zu bleiben: Hier lassen sich die ersten Hinweise ableiten, was man denn auf der Webseite über sein Unternehmen schreiben könnte. Denn selbst Webseiten namhafter und respektabler Unternehmen lesen sich häufig ungefähr so:
“Herzlich willkommen auf unserer Homepage! Wir freuen uns, dass Sie da sind. Schauen Sie sich ruhig in Ruhe um!” Echte Informationen? - Fehlanzeige!
Hier ist gerade im Mittelstand noch viel Potential vorhanden, denn da mittelständische Unternehmen häufig inhabergrführt sind, werden bedauerlicherweise gerade die Möglichkeiten des Internet oft unterschätzt. Und auch die Instrumente des vergleichsweise günstigen viralen Marketing bleiben vielfach ungenutzt.
Doch Marketing ist ja gerade eben nicht nur Kommunikation. Die Beschäftigung mit der Frage, was das Unternehmen denn eigentlich macht und was es besser macht als andere, führt häufig dazu, dass sich auch hinsichtlich Produktpolitik, Preispolitik oder Distributionspolitik ganz neue Wege auftun. Ein triviales Beispiel wäre das Angebot von Produkt-Bundles zur Umgehung eines reinen Preiswettbewerbs.
“Mauz! Fume!” - Und was macht Ihr Unternehmen eigentlich?
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Der lustige Spam des Internet Marketing Verein (IMV) e.V.
8.8.2010 von Jörg Haupt.
Liebe Leser,
heute erreichte uns wieder einmal eine wirklich interessante E-Mail. Interessant war sie deshalb, weil der Spam immerhin persönlich adressiert war. Ein merkwürdiger Verein mit dem Namen “Internet Marketing Verein (IMV) e.V.” schrieb uns:
“Sehr geehrter Herr Haupt,
Wir suchen Sie, Sie suchen uns!
Nun aber hat die Suche ein Ende, wir haben uns gefunden.
ABER finden andere Internetnutzer auch Sie? Ihre Webseite, Ihre Produkte?
Und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, rufen Sie an oder kaufen bei Ihnen ein?
Sicherlich noch nicht genug. Wir sorgen dafür dass Sie gefunden werden.
Suchmaschinenoptimierung machts möglich! Durch strukturierte Arbeit an Ihrer Webseite und Erhöhung Ihrer Linkpopularität werden Sie in den Suchmaschinen gefunden.
Wir haben nicht nur Sie gefunden, sondern auch viele Unternehmen, die Ihnen das gefundenwerden vereinfachen möchten. Diese Internet-Marketing-Agenturen, die wir vermitteln, unterstützen Sie mit Rat und Tat.
Geld wollen wir von Ihnen keines, wir sind ein Verein. Der TMV e. V.
Interesse? mich finden Sie wieder unter dieser Email Adresse
nunjawirnennenjakeinenamen@domain-des-spammenden-internet-marketing-verein-e-v.de”
Wow, also wirklich! Geld wollen die von uns nicht. Aber sie vermitteln uns Unternehmen, die doch sicherlich Geld kosten, oder?
Nun ja, über den Traffic auf unseren Webseiten haben wir ja bereits des öfteren berichtet. Und seit dem letzten Bericht haben wir den Traffic auf unseren Webseiten nochmals steigern können. Im Übrigen beraten wir Unternehmen hinsichtlich ihres Marketing. Und da dazu nun einmal auch die Kommunikationspolitik gehört, kennen wir uns natürlich ein wenig mit dem Thema aus.
Die folgende Grafik zeigt jedenfalls die Entwicklung des Traffic auf unseren Webseiten seit wir im Januar 2008 beschlossen haben, diesen mit überwiegend viralen Instrumenten ein wenig zu beflügeln.
Weiter muss man konstatieren, dass dieser ominöse Internet Marketing Verein selber offensichtlich nicht optimal aufgestellt ist. Denn zum einen liefert die Suche nach diesen Spitzen-Suchmaschinen-Optimierern in den einschlägigen Suchmaschinen keineswegs deren Webseite, sondern lauter Berichte, die deren E-Mails als Spam brandmarken. Offensichtlich also ist die Webseite dieses witzigen Vereins nicht für die Suchmaschinen optimiert.
Zudem muss man sich doch fragen lassen, ob gutes Internet Marketing tatsächlich mit Spam einhergehen kann. Die Antwort liegt auf der Hand und lautet ganz klar: Nein! Der Internet Marketing Verein sollte jedenfalls wissen, dass unverlangt übermittelter Werbe-Datenmüll die meisten Empfänger einfach nur unglaublich nervt und deshalb überwiegend in deren virtuellen Papierkorb landet, wo solch elektronischer Abfall auch zweifelsfrei hingehört.
Außerdem scheint die Marketing-Kompetenz eines Vereins fraglich, der nicht einmal recherchiert, dass
- die Jörg Haupt Management Consulting selber Mandanten hinsichtlich des Marketing berät und
- auch noch mit Syncomplex Teil einer Agentur-Kooperation ist, die selbstverständlich ebenfalls im Bereich des Internet Marketing unterwegs ist.
Offensichtlich also kann von diesen Marketing-Experten nicht einmal eine saubere Recherche und somit eine passgenaue Zielgruppenansprache erwartet werden. Komplexere Dinge wie gar ein Database-Marketing dürfen wir demnach schon gar nicht erwarten.
Und auch mit der Rechtschreibung hat der Internet Marketing Verein offensichtlich so seine Schwierigkeiten. Denn die Fehler im obigen Text haben wir einfach exakt so übernommen, wie wir sie von unseren freundlichen Spammern erhalten haben. Inklusive der falschen Bezeichnung “TMV e. V.”. Ja, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die schreiben ihre eigene Vereinsbezeichnung in ihrer Spam-Mail auch noch falsch. Wahrlich, bei solcher Expertise muss man deren Leistungen einfach buchen.
Halten wir also fest:
- Das Internet-Marketing des Internet Marketing Verein (IMV) e.V. beschränkt sich offensichtlich auf das Versenden von Spam-Mails.
- Der Internet-Auftritt des Internet Marketing Verein (IMV) e.V. ist derart suchmaschinenoptimiert, dass die Suchmaschinen ihn nicht unter den relevanten Treffern auflisten.
- Anstelle fundierter Recherchen und der Identifikation relevanter Zielgruppen findet ein wahlloses Anschreiben aller Unternehmen an, die sich nicht schnell genug ducken können - und dieser Spam ist auch noch mit Fehlern bis zum Anschlag gespickt.
Das kann jetzt nicht wirklich überzeugen, oder? Andererseits zeigt der Spam jedoch, dass die Generierung von Traffic für die eigene Webseite ein riesiges Thema ist. Denn im Internet gibt es Millionen Webseiten, die um die Gunst der User buhlen. Gerade viele kleine und mittelständische, aber selbst viele große Unternehmen bleiben jedoch signifikant hinter den Möglichkeiten zurück, die ihnen das Internet heute bietet.
Viele Webseiten von Unternehmen sind in der Tat nicht für die Suchmaschinen optimiert. Vielfach machen Webseiten auch respektabler Unternehmen gar den Eindruck, als wäre ihre Erstellung die Gefälligkeit des Enkels des besten Freundes des Firmeninhabers gewesen. Dabei verkennen die Unternehmen, dass die Bedeutung ihres Auftritts im Internet bereits seit Jahren kontinuierlich steigt. Während viele Unternehmer noch sehr viel Geld in riesige Anzeigen in Telefonbüchern investieren, suchen ihre potentiellen Kunden die gewünschte Dienstleistung längst größtenteils im Internet.
Hier wird also leider immer noch sehr viel Potential verschenkt. Auch ist es erstaunlich, wie viele Unternehmen uns auf ihren Webseiten zwar verraten, dass sie wirklich spitze sind und erstklassige Leistungen erbringen. Nur leider erfährt man häufig nicht einmal, worin sie denn so gut sind. Ebenso verzichten immer noch viele Unternehmen auf die Nutzung viraler Instrumente des Social Web. Hier gibt es also noch jede Menge Potential zur Optimierung des Marketing im Internet.
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Noch mehr Nepp: Die Deutsche Markenverlängerungs GmbH
24.7.2010 von Jörg Haupt.
Gerade erst hatten wir in unserem letzten Artikel darüber berichtet, dass der Nepp im Zusammenhang mit Marken, Domains und anderen Schutzrechten kein Ende nimmt. Und in der Tat: Heute hatten wir schon wieder ein merkwürdiges Schreiben im Briefkasten.
Dieses Mal schreibt uns ein Unternehmen namens Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit Sitz auf der Friedrichstraße 50 in D-10117 Berlin. Mittels eines - wie üblich - sehr offiziell aussehenden Schreibens teilt uns die Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit, dass der Markenschutz einer unserer Marken bald auslaufe. Ganz groß über dem Schreiben steht fettgedruckt und in riesengroßen Buchstaben: “Erinnerung”.
Nun, wir gratulieren zu dieser Erkenntnis. In der Tat hatten wir die uns nun “erinnerte” Marke einmal schützem lassen. Was die Deutsche Markenverlängerungs GmbH nicht ahnt: Aus strategischen Gründen sind wir gar nicht an einer Verlängerung der Schutzrechte interessiert. Doch schauen wir uns das Schreiben der Deutschen Markenverlängerungs GmbH einmal genauer an.
Zunächst einmal gibt es eine Zeile, in der die Marke wiedergegeben wird. Dann folgt in der gleichen Zeile ein Feld mit der Registernummer, ein Hinweis auf den Datenbestand (DE) sowie die Anzahl der Klassen. In unserem Falle sind dies 3, also 3 Klassen von Waren und Dienstleistungen, auf die sich der Markenschutz der betreffenden Marke erstreckt. Überhaupt ist das ganze Schreiben wie so oft bei solchen, in der Regel dem Stichwort Formularbetrug zugerechneten Briefen in der Form einer Formulartabelle aufgebaut. Unter der zitierten Zeile findet sich nämlich ein weiteres Feld in dem es heißt:
“Ihr Markenschutz läuft aus.
Verfallstermin: 31.07.2011
Verlängerungszeitraum: 01.08.2011 bis 31.07.2021
Die Registrierung ihrer Marke ist 10 jahre gültig und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden. Um ihr Markenrecht zu erneuern, sollten Sie dieses Schreiben an uns zurücksenden.”
Nun, hier irrt die Deutsche Markenverlängerungs GmbH. Oder aber böse Zungen würden gar sagen hier versucht die Deutsche Markenverlängerungs GmbH, mit der Materie nicht vertraute Markeninhaber über den Tisch zu ziehen. Denn man sollte sicherlich nicht das Schreiben dieser unseriösen Abzocker unterschreiben und an diese zurücksenden. Statt dessen sollte man einfach die Schutzrechte direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt verlängern. Oder aber man beauftragt den Patentanwalt seines Vertrauens. Der nimmt zwar auch etwas Geld dafür, aber vermutlich weniger als die Spam-Briefe versendenden Abzocker aus Berlin.
Da wir aber nicht einfach die merkwürdige Deutsche Markenverlängerungs GmbH pauschal schlechtmachen wollten (obwohl solch ein Brief schon extrem unseriös ist), haben wir zwecks Recherche einfach einmal die einschlägigen Suchmaschinen befragt. Wie erwartet liefert bereits der erste Treffer bei der bekannten Suchmaschine mit dem großen “G” einen Warnhinweis des Deutschen Patent- und Markenamtes, in dem in Bezug auf unseriöse Angebote im Zusammenhang mit Schutzrechten wie z.B. Marken vor der Deutschen Markenverlängerungs GmbH gewarnt wird.
Und wer hätte es gedacht? Auch andere, bereits im jhmc Magazin zitierte hochseriöse alte Bekannte finden wir in den Warnhinweisen des Deutschen Patent- und Markenamtes. So wird z.B. die uns bereits wohlbekannte Matic Verlagsgesellschaft mbH als unseriös gebrandmarkt. Deutlich weist das Deutsche Patent- und Markenamt darauf hin, dass besagte Unternehmen zwar unter teilweise behördenähnlichen Bezeichnungen und unter der Verwendung amtlich erscheinender Schreiben Leistungen anböten. Diese hätten jedoch - wie von uns bereits des öfteren beschrieben - keinerlei Rechtswirksamkeit.
Sodann warnt das Deutsche Patent- und Markenamt auf seiner Webseite ausdrücklich vor folgenden Unternehmen (im Bereich der Schutzrechtsanmeldungen): Der AGR Allgemeine Gewerbekartei e.K., der (wir erwähnten es schon) Matic Verlagsgesellschaft mbH, der WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, dem WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG sowie den etwas internationaler auftetenden Unternehmen CPTD - Central Patent & Trademark Database, European Trade marks and Designs, FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry, I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register, I.B.I.P International Bureau for Intellectual Property, IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation und Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis.
Im Bereich der Schutzrechtsverlängerungen warnt das Deutsche Patent- und Markenamt insbesondere vor folgenden Abzockern: DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH, DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH, European Trademark Organisation S.A., ECTO GmbH, Intellectual Property Agency Ltd. und Nationales Markenregister AG.
Doch in der Tat: So wichtig alle diese hochseriösen Spitzenunternehmen heißen mögen. Ihre Schreiben sind sämtlich für die Tonne, da unseriös. Wirklich wichtige Verzeichnisse in Bezug auf Marken, Patente, Domains und ähnliche Schutzrechte haben wir Ihnen übrigens in unserer Business Websuche hinterlegt. Und da steht garantiert nichts von der Matic Verlagsgesellschaft mbH, der Deutschen Markenverlängerungs GmbH, der Deutschen Internet Kartei oder ähnlichen unseriösen Abzockern.
Doch schauen wir, was die Deutsche Markenverlängerungs GmbH noch schreibt. So heißt es weiteren Verlauf des Schreibens: “Bitte senden Sie dieses Schreiben mit Firmenstempel und unterschrieben an uns zurück, wenn Sie Ihre Marke verlängern wollen.” Wir dagegen empfehlen, das Schreiben eben gerade nicht unterschrieben und mit Firmenstempel an die Deutsche Markenverlängerungs GmbH zurückzusenden. Denn dann berechnet Ihnen dieses hochseriöse Unternehmen stolze 1.560 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie mehr als 3 Markenklassen schützen wollen, so berechnen diese Abzocker weitere 460 € netto pro Klasse.
Unsere Empfehlung lautet: Sollten Sie ein Schreiben der Deutschen Markenverlängerungs GmbH oder eines ähnlich seriösen Anbieters erhalten, so werfen Sie es einfach weg. Denn mit diesen angeblichen Dienstleistungen rund um Schutzrechte werden ehrlich arbeitende Menschen mit nutzlosen “Leistungen” um ihr sauer verdientes Geld gebracht. Und solche Abzocke ist völlig indiskutabel.
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Der Nepp nimmt kein Ende
19.7.2010 von Jörg Haupt.
Am Wochenende war es mal wieder soweit: Wir hatten zum wiederholten Male einen Brief des nutzlosen Ausstellerverzeichnisses Expo-Guide im Briefkasten. Über dieses wichtige und hoch seriöse Verzeichnis haben wir ja bereits in diesem Magazin berichtet. Auch findet man im Internet jede Menge weitere Warnhinweise, dass die einzige Ablage, in die dieser Brief gehört, diejenige mit dem großen “P” ist.
Fast alle Messegesellschaften warnen mittlerweile auf ihren Webseiten, dass es sich bei den Schreiben des Ausstellerverzeichnisses Expo-Guide nicht um Schreiben der jeweiligen Messeveranstalter handelt. Es wird weiter regelmäßig darauf hingewiesen, dass die hinter dem Expo-Guide stehende Gesellschaft Expo Guide S de RL de CV (so die offizielle Firmenbezeichnung laut Briefpapier) nicht von der die jeweilige Messe ausrichtenden Gesellschaft beauftragt wurde. Mit anderen Worten: Es handelt sich um Nepp, um ein unseriöses Angebot.
Dennoch scheint sich solcherlei Nepp wirklich zu lohnen, denn wie beim letzten Mal liegt auch diesem Schreiben ein bereits frankiertes Antwortkuvert bei. Da sich der postalische Massenversand sowie die für das über den Tisch gezogene Unternehmen “kostenfreie” Rücksendung der sinnlosen Bestellung sich betriebswirtschaftlich rechnen muss, kann man sich an zwei Fingern abzählen, dass diese Bauernfängerei ein riesiges Geschäft sein muss.
Und es ist ja nicht alleine der hochseriöse Expo-Guide, der hier auf Bauernfängerei geht. Nein, vielmehr gibt es ja noch etliche weitere Unternehmen, die schamlos und offensichtlich ohne entsprechendes Einschreiten unserer Justiz sinnlose Angebote in der Hoffnung unterbreiten, dass mit der Materie nicht wirklich vertraute Unternehmer darauf hereinfallen. Über weitere solche Beispiele haben wir in diesem Magazin ja ebenfalls bereits berichtet, so z.B. über die Deutsche Internet Kartei oder das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen.
Leider scheint das Geschäft mit den zitierten sinnlosen Verzeichnissen tatsächlich größer zu sein, als man gemeinhin vermutet. Wir erhielten nämlich vor einigen Wochen eine E-Mail eines Rechtsanwalts der Rechtsabteilung eines bekannten deutschen Konzerns. Dieser vertrat eine Tochtergesellschaft seines Konzerns im Rechtsstreit gegen die Matic Verlagsgesellschaft mbH, der Herausgeberin des vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnisses für eingetragene Warenzeichen.
Man höre und staune: Selbst diese, zu einem großen deutschen Konzern gehörende Gesellschaft war auf diesen Spam hereingefallen. Wir erinnern uns: Zufällig hatten uns seinerzeit unsere Mandanten den Spam der Matic Verlagsgesellschaft mbH vorgelegt und wir konnten so verhindern, dass diese Trickformular-Versender ein weiteres Mal zum Zuge kamen.
Nun also schrieb uns besagter Rechtsanwalt an, da er über unseren Magazinbeitrag im Internet gestolpert war. Denn der absolute Oberhammer ist, dass die Matic Verlagsgesellschaft mbH sogar auf die in ihr Trickformular eingebaute Verlängerungsklausel pocht und somit auch in den Folgejahren die Beiträge für die Veröffentlichung in ihrem nutzlosen und vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnis verlangt. Wer den Schwindel entdeckt und die Zahlung verweigert, wird mit Mahnbescheid und Klage verfolgt.
Das Unfassbare dabei ist, dass die Rechtsprechung den Spammern offensichtlich auch noch regelmäßig recht gibt. Denn der Rechtsanwalt berichtete, dass in seinem Fall die Matic Verlagsgesellschaft in seinem Prozess eine ganze Reihe ergangener Urteile zitierte, in denen ihr die Forderung regelmäßig zugesprochen wurde. Dabei verkennen die Richter offensichtlich regelmäßig, dass entweder solcher Spam direkt vom Rechnungswesen bearbeitet wird oder aber die fachliche Unwissenheit vieler mittelständischer Unternehmer gezielt ausgenutzt wird.
Nehmen wir z.B. die ach so wichtige Deutsche Internet Kartei: Das Schreiben ist so aufgebaut, dass mit der Materie nicht vertraute Personen annehmen, sie bestätigten die zu ihrem Internetauftritt gehörenden Angaben gegenüber einer offiziellen Stelle. Ein anderes Beispiel ist der oben zitierte Expo-Guide: Man suggeriert, dass man die Daten für den jeweiligen Messekatalog abgleichen wolle. Die Matic Verlagsgesellschaft für eingetragene Warenzeichen hingegen suggeriert, dass der jeweilige Unternehmer einen mit seiner Markenanmeldung zusammenhängenden Eintrag bezahlen soll.
Der das Tochterunternehmen eines bekannten deutschen Unternehmens vertretende Rechtsanwalt schrieb uns jedoch, dass die Rechtsprechung davon ausgehe, dass die Offerte der Matic Verlagsgesellschaft mbH nach Ansicht der deutschen Gerichte nicht auf eine Verwechslung mit einem amtlichen Beleg ausgelegt und deshalb nicht zur Täuschung geeignet sei. Nun, wir wissen es aufgrund unserer Beratungstätigkeit besser: Denn unsere Mandanten sind seinerzeit nur deshalb nicht auf das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen hereingefallen, weil wir sie aufgrund unseres Fachwissens über die Natur des Schreibens aufgeklärt haben. Unsere Mandanten, in ihrem Geschäft wirklich versierte Unternehmer, haben schlichtweg nicht das notwendige spezifische Fachwissen im Bereich Marketing.
Wie so oft urteilen deutsche Gerichte demnach völlig an der unternehmerischen Realität vorbei und geben den unseriösen Anbietern solcher nutzlosen Verzeichnisse auch noch reichlich Rückenwind. Und deshalb kann man es gar nicht oft genug betonen: Sollten Sie ein Schreiben erhalten, bei dem es um die Eintragung Ihres Unternehmens in irgendein Verzeichnis geht, so sollten Sie sehr vorsichtig sein. Denn i.d.R. wird Ihnen hier lediglich vorgegaukelt, dass es sich um das Schreiben einer offiziellen Stelle handelt. In Wahrheit handelt es sich um Spam, den Sie getrost wegwerfen können.
Die Deutsche Internet Kartei bzw. - wie das Ding früher hieß - das Deutsche Internet Register ist für Ihren Internet-Auftritt völlig unwichtig. Ebenso belanglos ist eine Eintragung Ihres Unternehmens im Expo-Guide oder eine Eintragung Ihrer Marke im Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen. Die einzigen Nutznießer dieses Nepps sind die dahinter stehenden Bauernfänger. Denn denen nützt Ihre Überweisung der jeweiligen Beträge natürlich.
Umgekehrt zeigt sich am Beispiel der hier beschriebenen Problematik, dass es offensichtlich in den betrieblichen Abläufen vieler Unternehmen erhebliches Optimierungspotential gibt. Denn es man fragt sich ja doch, wie es sein kann, dass das Rechnungswesen eines großen deutschen Unternehmens einfach so eine völlig nutzlose Leistung ohne jede weitere Prüfung bezahlt.
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United Breaks Guitars - Beschwerdemanagement 2.0
30.6.2010 von Jörg Haupt.
Im Geschäftsleben kann immer auch mal etwas schief gehen. Das ist an und für sich vielleicht manchmal etwas ärgerlich, grundsätzlich jedoch zu verkraften. Denn wo Menschen arbeiten, da werden zwangsläufig auch manchmal Fehler gemacht.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, solche Fehler kulant und großzügig im Sinne des Kunden zu beheben. Denn (fast) jeder hat sicherlich Verständnis dafür, dass auch ab und an eben einmal nicht alles glatt läuft. Niemand jedoch hat Verständnis, wenn ein Unternehmen bei einem Garantiefall nicht einteten will oder sich auf “Dienst nach Vorschrift” zurückzieht.
In unseren Augen ist dies sehr kontraproduktiv für ein Unternehmen, denn hier werden zwar vordergründig einige Kosten gespart. Der Imageschaden ist jedoch umso größer. Zudem konterkarriert ein solches Verhalten sämtliche Anstrengungen eines Unternehmens, ein positives Image aufzubauen und potentielle Kunden zum Kauf seiner Produkte oder Dienstleistungen zu bewegen.
Jeder Kunde wird begeistert berichten, dass zwar zunächst etwas schiefgelaufen ist, man sich daraufhin jedoch ein Bein ausgerissen hat, um ihn dennoch zufrieden zu stellen. Ganz anders verhält es sich aber, wenn ein Unternehmen ein Problem verursacht, dann jedoch nicht dafür einstehen möchte.
In einem solchen Fall hat ein Kunde mehrere Möglichkeiten. Unter anderem kann er seinen Anwalt bemühen und vor Gericht ziehen. Oder aber er nutzt die Tatsache, dass das moderne Mitmach-Internet ihm eine enorme Reichweite verschafft. Wenn der entsprechende Kunde des Unternehmens dann auch noch selber eine Leistung anbietet, nutzt er die Möglichkeiten der modernen Web 2.0 Kommunikation gleich doppelt.
Wie das geht macht uns der Country-Musiker Dave Carroll vor: Auf einem Flug mit United Airlines wurde seine Gitarre beschädigt. Doch anstatt für den Schaden aufzukommen, stellte United Airlines sich quer. Dave Carroll wehrte sich auf seine ganz eigene Art: Er schrieb einen Song und berichtete über den Vorfall in seinem Blog. Zum Song produzierte er ein lustiges Video, dass er bei YouTube einstellte.
Dave Carroll hat so gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Denn natürlich hat United Airlines ihm daraufhin den Schaden ersetzt. Aber er konnte durch die Aktion auch seinen Bekanntheitsgrad steigern. In diesem Sinne viel Spaß mit dem Video.
Wir sehen hier also nicht nur ein Beispiel für ein völlig fehlgeleitetes Beschwerdemanagement und einen dadurch verursachten Imageschaden. Vielmehr sehen wir hier auch ein interessantes Beispiel für eine virale Marketing-Kampagne.
Virale Kampagnen verbreiten Werbebotschaften durch gezielte Nutzung von Social Web Plattformen im Internet. Gute Kampagnen erzielen mit einem äußerst geringen Marketing-Budget eine erhebliche Reichweite und können somit ein wichtiger Baustein in der Kommunikation des Unternehmens sein.
Demnach ist die Aktion von Dave Carrol also auch ein Beispiel für eine gelungene virale Kampagne. Immerhin hat das Video bereits über 8,7 Mio. Aufrufe gehabt, seit es bei YouTube eingestellt wurde.
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