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Spam & Konsorten

Formularbetrug: Nationales Markenregister AG

Liebe Leser,

kennen Sie schon das Unternehmen Nationales Markenregister AG, Leopoldstraße 244 in 80807 München? Dann aufgepasst: Es handelt sich um ein Unternehmen, das dem sogenannten Formularbetrug zuzuordnen ist. Wie schon die Deutsche Markenverlängerungs GmbH verschickt dieses hochseriöse Unternehmen offiziell aussehende Formulare, in denen es mitteilt, dass der Schutz einer Marke bald ausläuft.

Auch der Sermon auf dem Formular ist fast wortgleich mit dem Blödsinn, den die ebenso unseriöse Deutsche Markenverlängerungs GmbH durch die Gegend schickt. So heißt es dort: „Die Registrierung Ihrer Marke ist 10 Jahre gültig und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden. Um Ihr Markenrecht zu erneuern, können Sie dieses Dokument unterschrieben an uns zurücksenden.“

Ja, in der Tat. Das könnte man. Und genau damit rechnet die Nationales Markenregister AG offensichtlich. Unsere Empfehlung lautet jedoch, dieses super-seriöse Dokument einfach in die nächste Altpapiertonne zu entsorgen. Denn was da von Seiten der Nationales Markenregister AG so auf hochoffiziell getrimmt daherkommt, ist nur Nepp und Bauernfängerei. Und warum sollte man solch einem Bauernfänger 1.590 € „Verlängerungsgebühr“ zahlen, wenn doch der gleiche Service direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt viel günstiger zu haben ist?

Nicht umsonst warnt das Deutsche Patent- und Markenamt auf einer eigens dafür eingerichteten Webseite vor lauter merkwürdigen Markenverlängerungsdiensten und völlig unwichtigen nichtamtlichen Registern. Diese Register und Verlängerungsdienste sind nämlich unseriös, unwichtig und auch nicht vom Deutschen Patent- und Markenamt oder einer anderen Behörde beauftragt. Vielmehr gaukeln sie mit der Materie weniger vertrauten Entscheidern vor, dass es sich um offizielle Stellen handelt, die für die jeweilige Marke irgendwie von Bedeutung sein könnten. Dazu werden offiziell aussehende Schreiben verschickt, deren Zweck es ist, die Adressaten über’s Ohr zu hauen.

Denn entweder verkaufen sie wie im vorliegenden Fall der Nationales Markenregister AG eine Dienstleistung, die man bei Kenntnis der Sachlage niemals in Anspruch nehmen würde. Oder aber sie bieten die Eintragung in nutzlosen und vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnissen an.

Doch zurück zum Warnhinweis des Deutschen Patent- und Markenamtes: Selbstverständlich findet man in der dortigen Auflistung nicht nur die in diesem Artikel zitierte Nationales Markenregister AG, sondern auch die uns schon wohlbekannte Deutsche Markenverlängerungs GmbH und auch die Matic Verlagsgesellschaft sowie weitere Formularbetrüger.

Wir können in diesem Zusammenhang nur erneut feststellen, dass es doch wirklich merkwürdig ist, dass Unternehmer und Entscheider manche kleine Ausgabe lieber einmal zuviel als zuwenig abwägen, andererseits offenbar ungeprüft und ohne Rücksprache mit Fachleuten solcherlei Bockmist unterschreiben. Das Problem ist nämlich, dass man trotz der sicherlich unseriösen Intention der Formularbetrüger einen gültigen Vertrag schließt. Zieht man also vor Gericht, muss man die nutzlose Leistung i.d.R. auch noch tatsächlich bezahlen.

Dass sich Formularbetrug für die Urheber lohnt erkennt man derweil daran, dass man immer wieder mit derartigen Schreiben konfrontiert wird. Immerhin investieren die Formularbetrüger nicht nur in das Porto ihres per Briefpost versandten Spams. Nein, großzügig wie sie nunmal sind, heißt es auf dem beigefügten Antwort-Kuvert: „Porto zahlt Empfänger“. Kein Problem, der Absender zahlt ja die nutzlose Dienstleistung. Was für ein Nepp!

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