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Spam & Konsorten

Vorsicht Falle – Das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen

Gestern erhielten wir wieder einmal ein interessantes Beispiel für per Briefpost versandten Spam. Denn eines unserer Mandantenunternehmen präsentierte uns ein Schreiben der Matic-Verlagsgesellschaft mbH. Dieses war überschrieben mit „Eintragungsofferte MarkenVerzeichnis“. Na, das hört sich ja mal wieder richtig wichtig an, oder?

Der Hintergrund: Unser Mandant bereitet derzeit die Internationalisierung seines Geschäfts vor. In diesem Zusammenhang wird das Unternehmen durch uns hinsichtlich strategischer Aspekte sowie in Bezug auf das operative Marketing beraten. In diesem Zusammenhang ist vor einigen Monaten eine Anmeldung des Namens des Unternehmens als Marke zunächst in Deutschland und auf unsere Empfehlung hin nun auch in Europa erfolgt.

Nun, und ganz offensichtlich können unsere fleißigen Spammer lesen. Denn sie haben doch tatsächlich alle relevanten Daten aus der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes gefischt:

Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen / Marken

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Bearbeitung unseres Verzeichnisses für eingetragene Warenzeichen und Marken, bieten wir Ihnen die Eintragung der Daten/Textvorgaben aus Ihrer Markeneintragung Nr.: XYZ Klasse ABC in unser Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken an. Die Annahme unserer Offerte erfolgt durch Zahlung des u.a. Betrages auf unser Konto oder durch Übersendung eines Verrechnungsschecks.“

Daneben befand sich ein aufgeklebter Zettel mit einer Schwerzweiß-Kopie des Markenzeichens unserer Mandanten, wie man es als Ausdruck kostenfrei in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes findet. Weiter hieß es:

„Eintragungsumfang
Die Verzeichnis-Eintragung ergibt sich aus der Veröffentlichung der eingetragenen Marke Nr. XYZ vom 00.00.0000 für die Marke DEF in der Klasse ABC. Sie wird wie nebenstehend berücksichtigt.

Diese Angaben können Sie mit einer Firmen- oder Produktdarstellung (bis 550 Zeichen) hervorheben. Falls sich Änderungen in den Eintragungsdaten/Textvorgaben ergeben, teilen Sie und dies bitte mit, denn das eingetragene Unternehmen ist für die Richtigkeit der Eintragung verantwortlich. 

Leistungsumfang
Das Verzeichnis für eingetragene Waren und Marken dient dem ständig stärker werdenden Informationsbedarf als Entscheidungshilfe bei der Marktbeobachtung im Hinblick auf Mitbewerber oder Geschäftspartner. Es enthält nur bestellte Eintragungen von Warenzeichen und Marken die durch das Deutsche Patentamt veröffentlicht wurden und wird in Form einer Datenbank geführt. Jedes eingetragene Unternehmen hat die Möglichkeit Daten aus diesem Verzeichnis für Warenzeichen und Marken abzurufen um sie als Informationsquelle zu verwerten. Der Datenabruf aus unserem Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken ist für Unternehmer und Verbraucher kostenlos.“

Wow, was für ein Bockmist. Zunächst einmal werden Sie, liebe Leser, sich vermutlich fragen, ob wir in obigem Text das ein oder andere Komma vergessen haben. Nein, haben wir nicht. Wir haben den Text originalgetreu abgetippt.

Weiter können wir Sie beruhigen: Unsere Mandanten sind natürlich nicht darauf hereingefallen. Aber sie haben uns diesen Spam übergeben. Selbstverständlich konnten wir nach nur einem Blick auf diesen Schund bestätigen: Die einzige Ablage, in die dieses Schreiben gehört, ist die mit dem „P“.

Auch eine kurze Überprüfung durch Recherche in den einschlägigen Suchmaschinen bestätigte:  Die Matic-Verlagsgesellschaft mbH ist einschlägig für solch super-seriöse Offerten bekannt, ebenso wie die folgenden Unternehmen: PV Patentverlag Ltd., SRV Schutzrechtverlag Ltd., VFV Verlag für Veröffentlichungen, DHV Deutscher Handelsregisterverlag, AGR Allgemeine Gewerbekartei e.K., WIG Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, WIHH Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG und VVB Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen GmbH.

Das Vorgehen erinnert an den Spam der Deutschen Internet Kartei, nur dass es hier eben nicht um Domains, sondern um Marken geht. Ansonsten ist es stets die gleiche Masche: Ein auf offiziell getrimmtes Schreiben bietet Inhabern von Marken, Domains und anderen Schutzrechten völlig sinnlose Dienstleistungen für teures Geld an.

Die einzig relevanten, weil offiziellen Datenbanken haben wir Ihnen im Übrigen unter der Rubrik Marken, Patente & Domains in unserer Übersicht zur Business Websuche zusammengestellt.

Weiter ergibt sich eine wesentliche Schwäche des sagenhaften Verzeichnisses des Matic-Verlags bereits aus dessen Schreiben selber: Denn nach eigener Aussage enthält dieses sinnlose Verzeichnis nur diejenigen Marken, deren Inhaber auf diesen Nepp reingefallen sind und diesen Bockmist tatsächlich bezahlt haben. Dies führt jedoch automatisch dazu, dass dieses Verzeichnis niemals vollständig sein kann. Ergo ist eine Markenrecherche in diesem Verzeichnis gar nicht möglich. Denn aufgrund der fehlenden Vollständigkeit ist das Ergebnis der Datenbankrecherche ähnlich genau wie die Gewissheit, dass innerhalb der nächsten 10 Milliarden Jahre vermutlich die Welt untergeht.

Wobei auch hier zu vermuten ist, dass unsere Ausführungen ebenfalls gar nicht richtig sind, und dies aus einem einfachen Grund: Es ist nämlich fraglich, ob dieser Spitzenverlag überhaupt eine Datenbank führt. Zwar unterbreitet man großzügig das Angebot, dass Recherchen in der Datenbank kostenlos seien. Andererseits teilt uns die Matic-Verlagsgesellschaft mbH nicht mit, wo denn das ominöse Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken zu finden sein soll. Vermutlich existiert es nicht und im Falle einer Anfrage schauen die freundlichen Mitarbeiter dieses hoch seriösen Unternehmens schlicht und ergreifend in der kostenlosen Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes nach. Denn dort sind ja alle in Deutschland registrierten Schutzrechte ohnehin eingetragen.

Gar nicht kostenlos ist jedoch das Angebot für die Eintragung im sinnlosen und vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnis von Matic: Denn dies soll laut dem Schreiben an unsere Mandanten 245,00 € kosten. Zuzüglich der 19% Mehrwertsteuer (46,55 €) macht dies dann stolze 291,55 € für ein vollständig nutzloses Angebot. Gut, nutzlos ist das natürlich nur für den Auftraggeber. Der Matic Verlagsgesellschaft mbH nutzt dies sicherlich. Vor allem finanziell.

Ähnlich wie bei der ebenfalls nutzlosen Deutschen Internet Kartei verlängert sich die großzügige Offerte regelmäßig um weitere 12 Monate, falls nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Eintragungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Nach zwei Jahren ist dieser Blödsinn damit bereits teurer als eine Markenanmeldung in Deutschland.

Unser Fazit: Wir sind jedesmal begeistert von den vielen interessanten Einfällen, mit denen sich manche Menschen an der Unwissenheit anderer bereichern. Die Tatsache, dass dieser offensichtlichen Bauernfängerei seitens des Gesetzgebers nicht offensiver entgegengetreten wird, verwundert dagegen.

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