Sachen gibt’s! Da erhielt doch neulich ein Kollege von uns kürzlich folgende E-Mail: Eine angeblich von einem Rechtsanwalt namens Florian Giese stammende E-Mail zeigte eine Urheberrechtsverletzung durch illegale Uploads und Downloads von Musikstücken in Internet-Tauschbörsen an. Das Perfide daran: Es gibt tatsächlich einen Rechtsanwalt dieses Namens in Hamburg. Aber der hat mit diesen betrügerischen E-Mails natürlich nichts zu tun.
Die Betrüger, die die E-Mails in seinem Namen versenden, haben sogar seine Webseite gefälscht. So geben sie gar (fast) die richtige Domain an – nur, dass sie die Endung .de gegen .info ersetzt haben. Die sich dann öffnende gefälschte Webseite sieht haargenau so aus wie die der Kanzlei Giese. Und da die echte Kanzlei Giese in Hamburg sogar Medien- und Internetrecht zu ihren Schwerpunkten zählt, kann man nur konstatieren, dass sich die hinter den E-Mails stehenden Spammer dieses Mal richtig Mühe gegeben haben.
In diesem Zusammenhang sei übrigens auf die Webseite der Kanzlei Giese hingewiesen. Dort wird angezeigt, dass die Kanzlei nicht Urheber dieser E-Mails ist. Doch schauen wir uns diese E-Mail doch einmal an:
Ermittlungsverfahren gegen Sie
Guten Tag,
in obiger Angelegenheit zeigen wir die anwaltliche Vertretung und Interessenwahrung der Firma Videorama GmbH, Munchener Str. 63, 45145 Essen, an.
Nun, das ist ja mal eine richtig individuelle Anrede. Und damit wissen wir bereits: Hier kann es sich niemals um ein ernst zu nehmendes Schreiben handeln. Denn dieses käme auf jeden Fall per Briefpost und wäre persönlich adressiert. Auch scheinen die Urheber aus dem Ausland zukommen, denn scheinbar besitzen sie keine Tastaturen mit Umlauten. Offenbar setzen die Urheber jedoch darauf, dass man es beim flüchtigen Lesen übersieht, dass die „Münchener Str.“ in diesem Falle eben doch nur die „Munchener Str.“ ist – ein Fehler, der sich übrigens konsequent durch den gesamten Text zieht. Und auch das ein oder andere Komma fehlt im folgenden Text.
Gegenstand unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus im sogenannten Peer-to-Peer-Netzwerk begangene Urheberrechtsverletzung an Werken unseres Mandanten. Unser Mandant ist Inhaber der ausschliesslichen Nutzungs- und Verwertungsrechte im Sinne der §§ 15ff UrhG bzw. § 31 UrhG an diesen Werken, bei denen es sich um geschutzte Werke nach § 2 Abs 1 Nr. 1 UrhG handelt.
Durch das Herunterladen urherberrechtlich geschutzer Werke haben sie sich laut § 106 Abs 1 UrhG i.V. mit §§ 15,17,19 Abs. 2 pp UrhG nachweislich strafbar gemacht. Bei ihrem Internetanschluss sind mehrere Downloads von musikalischen Werken dokumentiert worden.
Aufgrund dieser Daten wurde bei der zustandigen Staatsanwaltschaft am Firmensitz unseres Mandanten Strafanzeige gegen Sie gestellt.
Aktenzeichen: 377 Js 567/44 Sta Essen
Ihre IP Adresse zum Tatzeitpunkt: 123.45.678
Ihre E-Mail Adresse: die@verraten-wir-hier-nicht.de
Illegal heruntergeladene musikalische Stucke (mp3): 13
Illegal hochgeladene musikalische Stucke (mp3): 26
Wie Sie vielleicht schon aus den Medien mitbekommen haben, werden heutzutage Urheberrechtverletzungen erfolgreich vor Gerichten verteidigt, was in der Regel zu einer hohen Geldstrafe sowie Gerichtskosten fuhrt.
Link: Urheberrecht: Magdeburger muss 3000 Euro Schadensersatz zahlen
Genau aus diesem Grund unterbreitet unsere Kanzlei ihnen nun folgendes Angebot: Um weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und anderen offiziellen Unannehmlichkeiten wie Hausdurchsuchungen, Gerichtsterminen aus dem Weg zu gehen, gestatten wir ihnen den Schadensersatzanspruch unseres Mandanten aussergerichtlich zu loesen. Wir bitten Sie deshalb den Schadensersatzanspruch von 100 Euro bis zum 18.10.2010 sicher und unkompliziert mit einer UKASH-Karte zu bezahlen. Eine Ukash ist die sicherste Bezahlmethode im Internet und fur Jedermann anonym an Tankstellen, Kiosken etc. zu erwerben.
Weitere Informationen zum Ukash-Verfahren erhalten Sie unter: http://www.das-lassen-wir-doch-lieber-sein.de
Senden Sie uns den 19-stelligen Pin-Code der 100 Euro Ukash an folgende E-Mailadresse zahlung@rechtsanwalt-giese.info
Geben Sie bei Ihre Zahlung bitte ihr Aktenzeichen an!
Sollten sie diesen Bezahlvorgang ablehnen bzw. wir bis zur angesetzten Frist keinen 19- stelligen Ukash PIN-Code im Wert von 100 Euro erhalten haben, wird der Schadensersatzanspruch offiziell
aufrecht erhalten und das Ermittlungsverfahren mit allen Konsequenzen wird eingeleitet. Sie erhalten dieses Schreiben daraufhin nochmals auf dem normalen Postweg.
Hochachtungsvoll,
Rechtsanwalt Florian Giese
Na super! Die Spammer werden also immer fleißiger. Nach jahrelangen vergeblichen Massenmails mit Viagra, gefälschten Uhren, zweideutig eindeutigen Parkplatztreffs und ähnlichem Blödsinn gibt es nun also bereits Spam, der schon etwas raffinierter daherkommt. Allerdings scheinen unsere fleißigen Spammer den Unterschied zwischen einem Strafverfahren und einem Zivilverfahren nicht zu kennen.
Dennoch scheint sich auch dieser Blödsinn zu lohnen, denn sonst würde es diesen Blödsinn ja nicht geben. Es scheint also immer noch jede Menge Menschen zu geben, die auf solchen Humbug hereinfallen. Denn eine Recherche in den einschlägigen Suchmaschinen bringt an den Tag, dass dieser Spam bereits seit mindestens Mitte 2009 in regelmäßigen Abständen verschickt wird. Und wenn bislang niemand gezahlt hätte, dann würden wohl auch nicht weiterhin solche E-Mails verschickt.
Ja, was soll man sonst noch dazu sagen? Schändlich, wie hier mit dem guten Namen eines Geschäftsmanns umgegangen wird. Und wer weiß, was noch an ähnlichem Unfung im Internet kursiert. Vorsichtshalber kündigen wir bereits hier schon einmal an, dass ähnliche Zahlungsauffforderungen oder sonstige Verunglimpfungen anderer Personen sicherlich nicht auf unserem Mist gewachsen sind – nur für den Fall, dass Sie einmal ähnlichen Bockmist im Namen der Jörg Haupt Management Consulting erhalten sollten.
Was aber lernen wir daraus? Ganz einfach: Wenn solcherlei Blödsinn per E-Mail kommt, dann gehört er in die Ablage „P“. Dies erst recht, wenn nicht einmal eine persönliche Anrede erfolgt. Weiter lehrt die Erfahrung, dass auch per Briefpost zugesandte dubiose Zahlungsaufforderungen und sonstige, wichtig aussehende Formulare mit großer Vorsicht zu betrachten sind. Im Zweifel empfiehlt es sich, einfach einmal mit einem Experten zu reden.