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Archiv der Kategorie Spam & Konsorten

Der lustige Spam des Internet Marketing Verein (IMV) e.V.

Liebe Leser,

heute erreichte uns wieder einmal eine wirklich interessante E-Mail. Interessant war sie deshalb, weil der Spam immerhin persönlich adressiert war. Ein merkwürdiger Verein mit dem Namen “Internet Marketing Verein (IMV) e.V.” schrieb uns:

“Sehr geehrter Herr Haupt,

Wir suchen Sie, Sie suchen uns!
Nun aber hat die Suche ein Ende, wir haben uns gefunden.

ABER finden andere Internetnutzer auch Sie? Ihre Webseite, Ihre Produkte?
Und nehmen Kontakt mit Ihnen auf, rufen Sie an oder kaufen bei Ihnen ein?
Sicherlich noch nicht genug. Wir sorgen dafür dass Sie gefunden werden.

Suchmaschinenoptimierung machts möglich! Durch strukturierte Arbeit an Ihrer Webseite und Erhöhung Ihrer Linkpopularität werden Sie in den Suchmaschinen gefunden.

Wir haben nicht nur Sie gefunden, sondern auch viele Unternehmen, die Ihnen das gefundenwerden vereinfachen möchten. Diese Internet-Marketing-Agenturen, die wir vermitteln, unterstützen Sie mit Rat und Tat.

Geld wollen wir von Ihnen keines, wir sind ein Verein. Der TMV e. V.
Interesse? mich finden Sie wieder unter dieser Email Adresse
nunjawirnennenjakeinenamen@domain-des-spammenden-internet-marketing-verein-e-v.de”

Wow, also wirklich! Geld wollen die von uns nicht. Aber sie vermitteln uns Unternehmen, die doch sicherlich Geld kosten, oder?

Nun ja, über den Traffic auf unseren Webseiten haben wir ja bereits des öfteren berichtet. Und seit dem letzten Bericht haben wir den Traffic auf unseren Webseiten nochmals steigern können. Im Übrigen beraten wir Unternehmen hinsichtlich ihres Marketing. Und da dazu nun einmal auch die Kommunikationspolitik gehört, kennen wir uns natürlich ein wenig mit dem Thema aus. ;)

Die folgende Grafik zeigt jedenfalls die Entwicklung des Traffic auf unseren Webseiten seit wir im Januar 2008 beschlossen haben, diesen mit überwiegend viralen Instrumenten ein wenig zu beflügeln.

JHMC Webseite Traffic

Weiter muss man konstatieren, dass dieser ominöse Internet Marketing Verein selber offensichtlich nicht optimal aufgestellt ist. Denn zum einen liefert die Suche nach diesen Spitzen-Suchmaschinen-Optimierern in den einschlägigen Suchmaschinen keineswegs deren Webseite, sondern lauter Berichte, die deren E-Mails als Spam brandmarken. Offensichtlich also ist die Webseite dieses witzigen Vereins nicht für die Suchmaschinen optimiert.

Zudem muss man sich doch fragen lassen, ob gutes Internet Marketing tatsächlich mit Spam einhergehen kann. Die Antwort liegt auf der Hand und lautet ganz klar: Nein! Der Internet Marketing Verein sollte jedenfalls wissen, dass unverlangt übermittelter Werbe-Datenmüll die meisten Empfänger einfach nur unglaublich nervt und deshalb überwiegend in deren virtuellen Papierkorb landet, wo solch elektronischer Abfall auch zweifelsfrei hingehört.

Außerdem scheint die Marketing-Kompetenz eines Vereins fraglich, der nicht einmal recherchiert, dass

  1. die Jörg Haupt Management Consulting selber Mandanten hinsichtlich des Marketing berät und
  2. auch noch mit Syncomplex Teil einer Agentur-Kooperation ist, die selbstverständlich ebenfalls im Bereich des Internet Marketing unterwegs ist.

Offensichtlich also kann von diesen Marketing-Experten nicht einmal eine saubere Recherche und somit eine passgenaue Zielgruppenansprache erwartet werden. Komplexere Dinge wie gar ein Database-Marketing dürfen wir demnach schon gar nicht erwarten.

Und auch mit der Rechtschreibung hat der Internet Marketing Verein offensichtlich so seine Schwierigkeiten. Denn die Fehler im obigen Text haben wir einfach exakt so übernommen, wie wir sie von unseren freundlichen Spammern erhalten haben. Inklusive der falschen Bezeichnung “TMV e. V.”. Ja, das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Die schreiben ihre eigene Vereinsbezeichnung in ihrer Spam-Mail auch noch falsch. Wahrlich, bei solcher Expertise muss man deren Leistungen einfach buchen. ;)

Halten wir also fest:

  • Das Internet-Marketing des Internet Marketing Verein (IMV) e.V. beschränkt sich offensichtlich auf das Versenden von Spam-Mails.
  • Der Internet-Auftritt des Internet Marketing Verein (IMV) e.V. ist derart suchmaschinenoptimiert, dass die Suchmaschinen ihn nicht unter den relevanten Treffern auflisten.
  • Anstelle fundierter Recherchen und der Identifikation relevanter Zielgruppen findet ein wahlloses Anschreiben aller Unternehmen an, die sich nicht schnell genug ducken können - und dieser Spam ist auch noch mit Fehlern bis zum Anschlag gespickt.

Das kann jetzt nicht wirklich überzeugen, oder? Andererseits zeigt der Spam jedoch, dass die Generierung von Traffic für die eigene Webseite ein riesiges Thema ist. Denn im Internet gibt es Millionen Webseiten, die um die Gunst der User buhlen. Gerade viele kleine und mittelständische, aber selbst viele große Unternehmen bleiben jedoch signifikant hinter den Möglichkeiten zurück, die ihnen das Internet heute bietet.

Viele Webseiten von Unternehmen sind in der Tat nicht für die Suchmaschinen optimiert. Vielfach machen Webseiten auch respektabler Unternehmen gar den Eindruck, als wäre ihre Erstellung die Gefälligkeit des Enkels des besten Freundes des Firmeninhabers gewesen. Dabei verkennen die Unternehmen, dass die Bedeutung ihres Auftritts im Internet bereits seit Jahren kontinuierlich steigt. Während viele Unternehmer noch sehr viel Geld in riesige Anzeigen in Telefonbüchern investieren, suchen ihre potentiellen Kunden die gewünschte Dienstleistung längst größtenteils im Internet.

Hier wird also leider immer noch sehr viel Potential verschenkt. Auch ist es erstaunlich, wie viele Unternehmen uns auf ihren Webseiten zwar verraten, dass sie wirklich spitze sind und erstklassige Leistungen erbringen. Nur leider erfährt man häufig nicht einmal, worin sie denn so gut sind. Ebenso verzichten immer noch viele Unternehmen auf die Nutzung viraler Instrumente des Social Web. Hier gibt es also noch jede Menge Potential zur Optimierung des Marketing im Internet.

Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter

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Noch mehr Nepp: Die Deutsche Markenverlängerungs GmbH

Gerade erst hatten wir in unserem letzten Artikel darüber berichtet, dass der Nepp im Zusammenhang mit Marken, Domains und anderen Schutzrechten kein Ende nimmt. Und in der Tat: Heute hatten wir schon wieder ein merkwürdiges Schreiben im Briefkasten.

Dieses Mal schreibt uns ein Unternehmen namens Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit Sitz auf der Friedrichstraße 50 in D-10117 Berlin. Mittels eines - wie üblich - sehr offiziell aussehenden Schreibens teilt uns die Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit, dass der Markenschutz einer unserer Marken bald auslaufe. Ganz groß über dem Schreiben steht fettgedruckt und in riesengroßen Buchstaben: “Erinnerung”.

Nun, wir gratulieren zu dieser Erkenntnis. In der Tat hatten wir die uns nun “erinnerte” Marke einmal schützem lassen. Was die Deutsche Markenverlängerungs GmbH nicht ahnt: Aus strategischen Gründen sind wir gar nicht an einer Verlängerung der Schutzrechte interessiert. Doch schauen wir uns das Schreiben der Deutschen Markenverlängerungs GmbH einmal genauer an.

Zunächst einmal gibt es eine Zeile, in der die Marke wiedergegeben wird. Dann folgt in der gleichen Zeile ein Feld mit der Registernummer, ein Hinweis auf den Datenbestand (DE) sowie die Anzahl der Klassen. In unserem Falle sind dies 3, also 3 Klassen von Waren und Dienstleistungen, auf die sich der Markenschutz der betreffenden Marke erstreckt. Überhaupt ist das ganze Schreiben wie so oft bei solchen, in der Regel dem Stichwort Formularbetrug zugerechneten Briefen in der Form einer Formulartabelle aufgebaut. Unter der zitierten Zeile findet sich nämlich ein weiteres Feld in dem es heißt:

Ihr Markenschutz läuft aus.

Verfallstermin: 31.07.2011

Verlängerungszeitraum: 01.08.2011 bis 31.07.2021

Die Registrierung ihrer Marke ist 10 jahre gültig und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden. Um ihr Markenrecht zu erneuern, sollten Sie dieses Schreiben an uns zurücksenden.

Nun, hier irrt die Deutsche Markenverlängerungs GmbH. Oder aber böse Zungen würden gar sagen hier versucht die Deutsche Markenverlängerungs GmbH, mit der Materie nicht vertraute Markeninhaber über den Tisch zu ziehen. Denn man sollte sicherlich nicht das Schreiben dieser unseriösen Abzocker unterschreiben und an diese zurücksenden. Statt dessen sollte man einfach die Schutzrechte direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt verlängern. Oder aber man beauftragt den Patentanwalt seines Vertrauens. Der nimmt zwar auch etwas Geld dafür, aber vermutlich weniger als die Spam-Briefe versendenden Abzocker aus Berlin.

Da wir aber nicht einfach die merkwürdige Deutsche Markenverlängerungs GmbH pauschal schlechtmachen wollten (obwohl solch ein Brief schon extrem unseriös ist), haben wir zwecks Recherche einfach einmal die einschlägigen Suchmaschinen befragt. Wie erwartet liefert bereits der erste Treffer bei der bekannten Suchmaschine mit dem großen “G” einen Warnhinweis des Deutschen Patent- und Markenamtes, in dem in Bezug auf unseriöse Angebote im Zusammenhang mit Schutzrechten wie z.B. Marken vor der Deutschen Markenverlängerungs GmbH gewarnt wird.

Und wer hätte es gedacht? Auch andere, bereits im jhmc Magazin zitierte hochseriöse alte Bekannte finden wir in den Warnhinweisen des Deutschen Patent- und Markenamtes. So wird z.B. die uns bereits wohlbekannte Matic Verlagsgesellschaft mbH als unseriös gebrandmarkt. Deutlich weist das Deutsche Patent- und Markenamt darauf hin, dass besagte Unternehmen zwar unter teilweise behördenähnlichen Bezeichnungen und unter der Verwendung amtlich erscheinender Schreiben Leistungen anböten. Diese hätten jedoch - wie von uns bereits des öfteren beschrieben - keinerlei Rechtswirksamkeit.

Sodann warnt das Deutsche Patent- und Markenamt auf seiner Webseite ausdrücklich vor folgenden Unternehmen (im Bereich der Schutzrechtsanmeldungen): Der AGR Allgemeine Gewerbekartei e.K., der (wir erwähnten es schon) Matic Verlagsgesellschaft mbH, der WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, dem WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG sowie den etwas internationaler auftetenden Unternehmen CPTD - Central Patent & Trademark Database, European Trade marks and Designs, FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry, I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register, I.B.I.P International Bureau for Intellectual Property, IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation und Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis.

Im Bereich der Schutzrechtsverlängerungen warnt das Deutsche Patent- und Markenamt insbesondere vor folgenden Abzockern: DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH, DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH, European Trademark Organisation S.A., ECTO GmbH, Intellectual Property Agency Ltd. und Nationales Markenregister AG.

Doch in der Tat: So wichtig alle diese hochseriösen Spitzenunternehmen heißen mögen. Ihre Schreiben sind sämtlich für die Tonne, da unseriös. Wirklich wichtige Verzeichnisse in Bezug auf Marken, Patente, Domains und ähnliche Schutzrechte haben wir Ihnen übrigens in unserer Business Websuche hinterlegt. Und da steht garantiert nichts von der Matic Verlagsgesellschaft mbH, der Deutschen Markenverlängerungs GmbH, der Deutschen Internet Kartei oder ähnlichen unseriösen Abzockern.

Doch schauen wir, was die Deutsche Markenverlängerungs GmbH noch schreibt. So heißt es weiteren Verlauf des Schreibens: “Bitte senden Sie dieses Schreiben mit Firmenstempel und unterschrieben an uns zurück, wenn Sie Ihre Marke verlängern wollen.” Wir dagegen empfehlen, das Schreiben eben gerade nicht unterschrieben und mit Firmenstempel an die Deutsche Markenverlängerungs GmbH zurückzusenden. Denn dann berechnet Ihnen dieses hochseriöse Unternehmen stolze 1.560 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie mehr als 3 Markenklassen schützen wollen, so berechnen diese Abzocker weitere 460 € netto pro Klasse.

Unsere Empfehlung lautet: Sollten Sie ein Schreiben der Deutschen Markenverlängerungs GmbH oder eines ähnlich seriösen Anbieters erhalten, so werfen Sie es einfach weg. Denn mit diesen angeblichen Dienstleistungen rund um Schutzrechte werden ehrlich arbeitende Menschen mit nutzlosen “Leistungen” um ihr sauer verdientes Geld gebracht. Und solche Abzocke ist völlig indiskutabel.

Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter

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Der Nepp nimmt kein Ende

Am Wochenende war es mal wieder soweit: Wir hatten zum wiederholten Male einen Brief des nutzlosen Ausstellerverzeichnisses Expo-Guide im Briefkasten. Über dieses wichtige und hoch seriöse Verzeichnis haben wir ja bereits in diesem Magazin berichtet. Auch findet man im Internet jede Menge weitere Warnhinweise, dass die einzige Ablage, in die dieser Brief gehört, diejenige mit dem großen “P” ist.

Fast alle Messegesellschaften warnen mittlerweile auf ihren Webseiten, dass es sich bei den Schreiben des Ausstellerverzeichnisses Expo-Guide nicht um Schreiben der jeweiligen Messeveranstalter handelt. Es wird weiter regelmäßig darauf hingewiesen, dass die hinter dem Expo-Guide stehende Gesellschaft Expo Guide S de RL de CV (so die offizielle Firmenbezeichnung laut Briefpapier) nicht von der die jeweilige Messe ausrichtenden Gesellschaft beauftragt wurde. Mit anderen Worten: Es handelt sich um Nepp, um ein unseriöses Angebot.

Dennoch scheint sich solcherlei Nepp wirklich zu lohnen, denn wie beim letzten Mal liegt auch diesem Schreiben ein bereits frankiertes Antwortkuvert bei. Da sich der postalische Massenversand sowie die für das über den Tisch gezogene Unternehmen “kostenfreie” Rücksendung der sinnlosen Bestellung sich betriebswirtschaftlich rechnen muss, kann man sich an zwei Fingern abzählen, dass diese Bauernfängerei ein riesiges Geschäft sein muss.

Und es ist ja nicht alleine der hochseriöse Expo-Guide, der hier auf Bauernfängerei geht. Nein, vielmehr gibt es ja noch etliche weitere Unternehmen, die schamlos und offensichtlich ohne entsprechendes Einschreiten unserer Justiz sinnlose Angebote in der Hoffnung unterbreiten, dass mit der Materie nicht wirklich vertraute Unternehmer darauf hereinfallen. Über weitere solche Beispiele haben wir in diesem Magazin ja ebenfalls bereits berichtet, so z.B. über die Deutsche Internet Kartei oder das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen.

Leider scheint das Geschäft mit den zitierten sinnlosen Verzeichnissen tatsächlich größer zu sein, als man gemeinhin vermutet. Wir erhielten nämlich vor einigen Wochen eine E-Mail eines Rechtsanwalts der Rechtsabteilung eines bekannten deutschen Konzerns. Dieser vertrat eine Tochtergesellschaft seines Konzerns im Rechtsstreit gegen die Matic Verlagsgesellschaft mbH, der Herausgeberin des vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnisses für eingetragene Warenzeichen.

Man höre und staune: Selbst diese, zu einem großen deutschen Konzern gehörende Gesellschaft war auf diesen Spam hereingefallen. Wir erinnern uns: Zufällig hatten uns seinerzeit unsere Mandanten den Spam der Matic Verlagsgesellschaft mbH vorgelegt und wir konnten so verhindern, dass diese Trickformular-Versender ein weiteres Mal zum Zuge kamen.

Nun also schrieb uns besagter Rechtsanwalt an, da er über unseren Magazinbeitrag im Internet gestolpert war. Denn der absolute Oberhammer ist, dass die Matic Verlagsgesellschaft mbH sogar auf die in ihr Trickformular eingebaute Verlängerungsklausel pocht und somit auch in den Folgejahren die Beiträge für die Veröffentlichung in ihrem nutzlosen und vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnis verlangt. Wer den Schwindel entdeckt und die Zahlung verweigert, wird mit Mahnbescheid und Klage verfolgt.

Das Unfassbare dabei ist, dass die Rechtsprechung den Spammern offensichtlich auch noch regelmäßig recht gibt. Denn der Rechtsanwalt berichtete, dass in seinem Fall die Matic Verlagsgesellschaft in seinem Prozess eine ganze Reihe ergangener Urteile zitierte, in denen ihr die Forderung regelmäßig zugesprochen wurde. Dabei verkennen die Richter offensichtlich regelmäßig, dass entweder solcher Spam direkt vom Rechnungswesen bearbeitet wird oder aber die fachliche Unwissenheit vieler mittelständischer Unternehmer gezielt ausgenutzt wird.

Nehmen wir z.B. die ach so wichtige Deutsche Internet Kartei: Das Schreiben ist so aufgebaut, dass mit der Materie nicht vertraute Personen annehmen, sie bestätigten die zu ihrem Internetauftritt gehörenden Angaben gegenüber einer offiziellen Stelle. Ein anderes Beispiel ist der oben zitierte Expo-Guide: Man suggeriert, dass man die Daten für den jeweiligen Messekatalog abgleichen wolle. Die Matic Verlagsgesellschaft für eingetragene Warenzeichen hingegen suggeriert, dass der jeweilige Unternehmer einen mit seiner Markenanmeldung zusammenhängenden Eintrag bezahlen soll.

Der das Tochterunternehmen eines bekannten deutschen Unternehmens vertretende Rechtsanwalt schrieb uns jedoch, dass die Rechtsprechung davon ausgehe, dass die Offerte der Matic Verlagsgesellschaft mbH nach Ansicht der deutschen Gerichte nicht auf eine Verwechslung mit einem amtlichen Beleg ausgelegt und deshalb nicht zur Täuschung geeignet sei. Nun, wir wissen es aufgrund unserer Beratungstätigkeit besser: Denn unsere Mandanten sind seinerzeit nur deshalb nicht auf das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen hereingefallen, weil wir sie aufgrund unseres Fachwissens über die Natur des Schreibens aufgeklärt haben. Unsere Mandanten, in ihrem Geschäft wirklich versierte Unternehmer, haben schlichtweg nicht das notwendige spezifische Fachwissen im Bereich Marketing.

Wie so oft urteilen deutsche Gerichte demnach völlig an der unternehmerischen Realität vorbei und geben den unseriösen Anbietern solcher nutzlosen Verzeichnisse auch noch reichlich Rückenwind. Und deshalb kann man es gar nicht oft genug betonen: Sollten Sie ein Schreiben erhalten, bei dem es um die Eintragung Ihres Unternehmens in irgendein Verzeichnis geht, so sollten Sie sehr vorsichtig sein. Denn i.d.R. wird Ihnen hier lediglich vorgegaukelt, dass es sich um das Schreiben einer offiziellen Stelle handelt. In Wahrheit handelt es sich um Spam, den Sie getrost wegwerfen können.

Die Deutsche Internet Kartei bzw. - wie das Ding früher hieß - das Deutsche Internet Register ist für Ihren Internet-Auftritt völlig unwichtig. Ebenso belanglos ist eine Eintragung Ihres Unternehmens im Expo-Guide oder eine Eintragung Ihrer Marke im Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen. Die einzigen Nutznießer dieses Nepps sind die dahinter stehenden Bauernfänger. Denn denen nützt Ihre Überweisung der jeweiligen Beträge natürlich.

Umgekehrt zeigt sich am Beispiel der hier beschriebenen Problematik, dass es offensichtlich in den betrieblichen Abläufen vieler Unternehmen erhebliches Optimierungspotential gibt. Denn es man fragt sich ja doch, wie es sein kann, dass das Rechnungswesen eines großen deutschen Unternehmens einfach so eine völlig nutzlose Leistung ohne jede weitere Prüfung bezahlt.

Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter

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Ein Brief aus Mexiko - das nutzlose Ausstellerverzeichnis Expo-Guide

Heute erhielten wir einen Brief aus Mexiko. In diesem schreibt uns eine obskure Firma namens Expo-Guide:

Aktualisierung Ihrer Daten

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Aktualisierung Ihrer bestehenden Daten im Ausstellerverzeichnis ist notwendig, um allen Anwendern eine problemlose Kontaktaufnahme mit Ihrem Unternehmen zu ermöglichen und zu gewährleisten, dass ausschließlich richtige Daten veröffentlicht werden. Die aktuell gespeicherten Daten entnehmen Sie bitte dem beiliegenden Auftragsformular. Der Expo-Guide ist unabhängig, objektiv und nicht an Veranstaltungsorganisationen oder Werbegemeinschaften gebunden.

Wir möchten Sie als Verantwortlichen für die Messeteilnahme auffordern, alle notwendigen Änderungen unter http://www-expo-guide.com vorzunehmen. Nach erfolgter Änderung und Freischaltung wird Ihr kostenloser Eintrag angezeigt und im Suchergebnis vorgereiht. Für eine kostenpflichtige, gestaltete Werbeeinschaltung verwenden Sie bitte das beiliegende Auftragsformular. Kostenlose Änderungen können nur online erfolgen.

Wir hoffen, dass Sie Ihren Eintrag genau kontrollieren, die Aktualisierung vornehmen und verbleiben

mit freundlichen Grüßen

Oscar T. Guerrero
Expo-Guide

“Halt”, werden Sie sagen. Das ist doch genau solch ein Spam wie bei der Deutschen Internet Kartei. Richtig! Und genau wie auch die Deutsche Internet Kartei ist auch das angebliche Ausstellerverzeichnis Expo-Guide ein völlig nutzloses Verzeichnis, das sogar mit einer fast identischen Masche wie die deutsche Internet Kartei versucht, mit nicht ganz lauteren Methoden Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen.

Nun ja, immerhin muss man hier konstatieren, dass die Auftragserteilung nicht ganz so problemlos übersehen werden kann wie in ähnlich gelagerten Fällen. Dennoch spekuliert man wohl genau darauf, denn während die Anbieterkennung verdächtig klein ausfällt, steht dick “Aktueller Eintrag: START ESSEN, Essen” sowie “Bitte an die bearbeitende Stelle für Messeteilnahmen weiterleiten”. Es soll demnach suggeriert werden, dass der Spam des Expo-Guide in irgendeinem Zusammenhang mit der Teilnahme des angeschriebenen Unternehmen an einer Messe stehen würde. In unserem Falle war dies die Start-Messe in Essen, an der wir vor einigen Jahren einmal als Aussteller teilgenommen haben.

Beiliegend findet sich dann noch ein Formular, auf dem die Unternehmensdaten mit der Bitte um Bestätigung oder Korrektur vermerkt sind. Viel kleiner als der Rest ist dann der Absatz, in dem ein Auftrag erteilt wird. Dieser Auftrag beinhaltet eine sinnlose Anzeige in einem nutzlosen Verzeichnis mit einer Laufzeit von drei Jahren. Dafür werden schlappe 1.180 Euro (”oder sein Equivalent in mexikanischen Pesos”) fällig - pro Jahr versteht sich. Wie üblich verlängert sich dieser hochseriöse Auftrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr.

Unsere Meinung: Klar, Im Gegensatz zu manch anderem Adressverlags-Spam kommt dieser noch vergleichsweise harmlos daher, da der Hinweis aif die kostenpflichtige Anzeige mehrfach erscheint. Dennoch spekuliert natürlich auch der Expo-Guide darauf, dass unter Zeitdruck stehende Entscheider ohne genaueres Hinsehen die auf dem Adress-Formular befindlichen Daten “korrigieren” und damit unbeabsichtigt einen Auftrag erteilen. Nicht umsonst ist der Brief deshalb so gehalten, als handele es sich um die mit Messen üblicherweise einhergehende Aufnahme in das Ausstellerverzeichnis derjenigen Messe, an der das Unternehmen auch teilzunehmen gedenkt. Statt dessen erteilt man also einen völlig sinnlosen Auftrag für einen noch sinnloseren Eintrag in ein völlig nutzloses Verzeichnis. Auch gut.

Andererseits scheint sich dieses bedingt seriöse Geschäft aber dennoch zu rentieren. Denn der ach so wichtige Expo-Guide versendet nicht nur seinen Spam mit der Post. Nein, anbei befindet sich auch noch ein Retourkuvert, das unfrei an die Firma Expo-Guide zurückgeschickt werden soll. Es ist tatsächlich kein Porto notwendig! Es scheint also hinrichend viele Zeitgenossen zu geben, die trotz oder eben gerade wegen der leicht zu übersehenden Hinweise auf einen Auftrag eben diesen erteilen.

Nun ja, vielleicht erteilen Sie den Auftrag ja auch in dem Glauben, dass es sich um das offizielle Ausstellerverzeichnis der jeweiligen Messe handelt. Aber angeschmiert: Dem ist natürlich nicht so. Es handelt sich nach wie vor um ein völlig unwichtiges und nutzloses Verzeichnis im Internet.

Na gut, ganz nutzlos ist der Expo-Guide natürlich nicht. Denn er nutzt der Expo Guide S de RL de CV (so die offizielle Firmenbezeichnung laut Briefpapier), Mariano Escobedo # 752 - 9, Col. Nueva Anzures, México D.F. 11590, Mexico dabei, sich nicht ganz konform mit den Vorschriften des deutschen Wettbewerbsrechts ein wenig zu bereichern. Aber deshalb sitzt man ja auch im fernen Mexiko, da dies die Wahrung der Rechte über den Tisch gezogener Betroffener ein klein wenig erschwert. Interessanterweise geht jedoch der Brief mit dem unfreiwilligen Auftrag an ein Postfach in Deutschland: Auf dem Antwortkuvert ist nämlich die Adresse Expo-Guide, Postfach 2235, 36243 Niederaula, Germany vermerkt.

Zur weiteren seriösen Anmutung trägt natürlich auch bei, dass bezüglich des nutzlosen Auftrags an das hochseriöse Unternehmen Expo-Guide ausschließlich mexikanisches Recht angewendet werden soll. So steht es jedenfalls in dem Kleingedruckten hinter dem Wörtchen Auftrag auf dem tollen Formular, auf dem man seine Unternehmensdaten bestätigen bzw. korrigieren kann.  Und da wir ja in Deutschland Vertragsfreiheit haben, gilt auch schnell noch folgender Passus: “Ausschließlicher vereinbarter Gerichtsstand und Erfüllungsort ist México D.F. Mexico.

Also: Auch diesen Brief sollten Sie getrost wegwerfen. Erschreckend, dass offensichtlich so viele auf diesen Sermon hereinfallen, dass sich dieser Briefspam betriebswirtschaftlich rechnet.

Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter

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Vorsicht Falle - Das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen

Gestern erhielten wir wieder einmal ein interessantes Beispiel für per Briefpost versandten Spam. Denn eines unserer Mandantenunternehmen präsentierte uns ein Schreiben der Matic-Verlagsgesellschaft mbH. Dieses war überschrieben mit “Eintragungsofferte MarkenVerzeichnis”. Na, das hört sich ja mal wieder richtig wichtig an, oder?

Der Hintergrund: Unser Mandant bereitet derzeit die Internationalisierung seines Geschäfts vor. In diesem Zusammenhang wird das Unternehmen durch uns hinsichtlich strategischer Aspekte sowie in Bezug auf das operative Marketing beraten. In diesem Zusammenhang ist vor einigen Monaten eine Anmeldung des Namens des Unternehmens als Marke zunächst in Deutschland und auf unsere Empfehlung hin nun auch in Europa erfolgt.

Nun, und ganz offensichtlich können unsere fleißigen Spammer lesen. Denn sie haben doch tatsächlich alle relevanten Daten aus der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes gefischt:

Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen / Marken

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Zuge der Bearbeitung unseres Verzeichnisses für eingetragene Warenzeichen und Marken, bieten wir Ihnen die Eintragung der Daten/Textvorgaben aus Ihrer Markeneintragung Nr.: XYZ Klasse ABC in unser Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken an. Die Annahme unserer Offerte erfolgt durch Zahlung des u.a. Betrages auf unser Konto oder durch Übersendung eines Verrechnungsschecks.”

Daneben befand sich ein aufgeklebter Zettel mit einer Schwerzweiß-Kopie des Markenzeichens unserer Mandanten, wie man es als Ausdruck kostenfrei in der Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes findet. Weiter hieß es:

“Eintragungsumfang
Die Verzeichnis-Eintragung ergibt sich aus der Veröffentlichung der eingetragenen Marke Nr. XYZ vom 00.00.0000 für die Marke DEF in der Klasse ABC. Sie wird wie nebenstehend berücksichtigt.

Diese Angaben können Sie mit einer Firmen- oder Produktdarstellung (bis 550 Zeichen) hervorheben. Falls sich Änderungen in den Eintragungsdaten/Textvorgaben ergeben, teilen Sie und dies bitte mit, denn das eingetragene Unternehmen ist für die Richtigkeit der Eintragung verantwortlich. 

Leistungsumfang
Das Verzeichnis für eingetragene Waren und Marken dient dem ständig stärker werdenden Informationsbedarf als Entscheidungshilfe bei der Marktbeobachtung im Hinblick auf Mitbewerber oder Geschäftspartner. Es enthält nur bestellte Eintragungen von Warenzeichen und Marken die durch das Deutsche Patentamt veröffentlicht wurden und wird in Form einer Datenbank geführt. Jedes eingetragene Unternehmen hat die Möglichkeit Daten aus diesem Verzeichnis für Warenzeichen und Marken abzurufen um sie als Informationsquelle zu verwerten. Der Datenabruf aus unserem Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken ist für Unternehmer und Verbraucher kostenlos.”

Wow, was für ein Bockmist. Zunächst einmal werden Sie, liebe Leser, sich vermutlich fragen, ob wir in obigem Text das ein oder andere Komma vergessen haben. Nein, haben wir nicht. Wir haben den Text originalgetreu abgetippt.

Weiter können wir Sie beruhigen: Unsere Mandanten sind natürlich nicht darauf hereingefallen. Aber sie haben uns diesen Spam übergeben. Selbstverständlich konnten wir nach nur einem Blick auf diesen Schund bestätigen: Die einzige Ablage, in die dieses Schreiben gehört, ist die mit dem “P”.

Auch eine kurze Überprüfung durch Recherche in den einschlägigen Suchmaschinen bestätigte:  Die Matic-Verlagsgesellschaft mbH ist einschlägig für solch super-seriöse Offerten bekannt, ebenso wie die folgenden Unternehmen: PV Patentverlag Ltd., SRV Schutzrechtverlag Ltd., VFV Verlag für Veröffentlichungen, DHV Deutscher Handelsregisterverlag, AGR Allgemeine Gewerbekartei e.K., WIG Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, WIHH Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG und VVB Verlag für Veröffentlichungen und Bekanntmachungen GmbH.

Das Vorgehen erinnert an den Spam der Deutschen Internet Kartei, nur dass es hier eben nicht um Domains, sondern um Marken geht. Ansonsten ist es stets die gleiche Masche: Ein auf offiziell getrimmtes Schreiben bietet Inhabern von Marken, Domains und anderen Schutzrechten völlig sinnlose Dienstleistungen für teures Geld an.

Die einzig relevanten, weil offiziellen Datenbanken haben wir Ihnen im Übrigen unter der Rubrik Marken, Patente & Domains in unserer Übersicht zur Business Websuche zusammengestellt.

Weiter ergibt sich eine wesentliche Schwäche des sagenhaften Verzeichnisses des Matic-Verlags bereits aus dessen Schreiben selber: Denn nach eigener Aussage enthält dieses sinnlose Verzeichnis nur diejenigen Marken, deren Inhaber auf diesen Nepp reingefallen sind und diesen Bockmist tatsächlich bezahlt haben. Dies führt jedoch automatisch dazu, dass dieses Verzeichnis niemals vollständig sein kann. Ergo ist eine Markenrecherche in diesem Verzeichnis gar nicht möglich. Denn aufgrund der fehlenden Vollständigkeit ist das Ergebnis der Datenbankrecherche ähnlich genau wie die Gewissheit, dass innerhalb der nächsten 10 Milliarden Jahre vermutlich die Welt untergeht.

Wobei auch hier zu vermuten ist, dass unsere Ausführungen ebenfalls gar nicht richtig sind, und dies aus einem einfachen Grund: Es ist nämlich fraglich, ob dieser Spitzenverlag überhaupt eine Datenbank führt. Zwar unterbreitet man großzügig das Angebot, dass Recherchen in der Datenbank kostenlos seien. Andererseits teilt uns die Matic-Verlagsgesellschaft mbH nicht mit, wo denn das ominöse Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen und Marken zu finden sein soll. Vermutlich existiert es nicht und im Falle einer Anfrage schauen die freundlichen Mitarbeiter dieses hoch seriösen Unternehmens schlicht und ergreifend in der kostenlosen Datenbank des Deutschen Patent- und Markenamtes nach. Denn dort sind ja alle in Deutschland registrierten Schutzrechte ohnehin eingetragen.

Gar nicht kostenlos ist jedoch das Angebot für die Eintragung im sinnlosen und vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnis von Matic: Denn dies soll laut dem Schreiben an unsere Mandanten 245,00 € kosten. Zuzüglich der 19% Mehrwertsteuer (46,55 €) macht dies dann stolze 291,55 € für ein vollständig nutzloses Angebot. Gut, nutzlos ist das natürlich nur für den Auftraggeber. Der Matic Verlagsgesellschaft mbH nutzt dies sicherlich. Vor allem finanziell.

Ähnlich wie bei der ebenfalls nutzlosen Deutschen Internet Kartei verlängert sich die großzügige Offerte regelmäßig um weitere 12 Monate, falls nicht innerhalb einer Frist von drei Monaten vor Ablauf des Eintragungszeitraums schriftlich gekündigt wird. Nach zwei Jahren ist dieser Blödsinn damit bereits teurer als eine Markenanmeldung in Deutschland.

Unser Fazit: Wir sind jedesmal begeistert von den vielen interessanten Einfällen, mit denen sich manche Menschen an der Unwissenheit anderer bereichern. Die Tatsache, dass dieser offensichtlichen Bauernfängerei seitens des Gesetzgebers nicht offensiver entgegengetreten wird, verwundert dagegen.

Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter

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