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- 24.7.2010: Noch mehr Nepp: Die Deutsche Markenverlängerungs GmbH
- 19.7.2010: Der Nepp nimmt kein Ende
- 30.6.2010: United Breaks Guitars - Beschwerdemanagement 2.0
- 2.6.2010: Wenn das E-Mail-Postfach in Werbemails ertrinkt
- 13.4.2010: Twitter automatisch
- 11.3.2010: Unsere Webseite bringt nichts
- 10.2.2010: Ein Brief aus Mexiko - das nutzlose Ausstellerverzeichnis Expo-Guide
- 20.11.2009: Vorsicht Falle - Das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen
- 27.9.2009: Achtung Spam - Die Deutsche Internet Kartei
- 23.8.2009: Die Nachfolge will geregelt sein
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Noch mehr Nepp: Die Deutsche Markenverlängerungs GmbH
24.7.2010 von Jörg Haupt.
Gerade erst hatten wir in unserem letzten Artikel darüber berichtet, dass der Nepp im Zusammenhang mit Marken, Domains und anderen Schutzrechten kein Ende nimmt. Und in der Tat: Heute hatten wir schon wieder ein merkwürdiges Schreiben im Briefkasten.
Dieses Mal schreibt uns ein Unternehmen namens Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit Sitz auf der Friedrichstraße 50 in D-10117 Berlin. Mittels eines - wie üblich - sehr offiziell aussehenden Schreibens teilt uns die Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit, dass der Markenschutz einer unserer Marken bald auslaufe. Ganz groß über dem Schreiben steht fettgedruckt und in riesengroßen Buchstaben: “Erinnerung”.
Nun, wir gratulieren zu dieser Erkenntnis. In der Tat hatten wir die uns nun “erinnerte” Marke einmal schützem lassen. Was die Deutsche Markenverlängerungs GmbH nicht ahnt: Aus strategischen Gründen sind wir gar nicht an einer Verlängerung der Schutzrechte interessiert. Doch schauen wir uns das Schreiben der Deutschen Markenverlängerungs GmbH einmal genauer an.
Zunächst einmal gibt es eine Zeile, in der die Marke wiedergegeben wird. Dann folgt in der gleichen Zeile ein Feld mit der Registernummer, ein Hinweis auf den Datenbestand (DE) sowie die Anzahl der Klassen. In unserem Falle sind dies 3, also 3 Klassen von Waren und Dienstleistungen, auf die sich der Markenschutz der betreffenden Marke erstreckt. Überhaupt ist das ganze Schreiben wie so oft bei solchen, in der Regel dem Stichwort Formularbetrug zugerechneten Briefen in der Form einer Formulartabelle aufgebaut. Unter der zitierten Zeile findet sich nämlich ein weiteres Feld in dem es heißt:
“Ihr Markenschutz läuft aus.
Verfallstermin: 31.07.2011
Verlängerungszeitraum: 01.08.2011 bis 31.07.2021
Die Registrierung ihrer Marke ist 10 jahre gültig und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden. Um ihr Markenrecht zu erneuern, sollten Sie dieses Schreiben an uns zurücksenden.”
Nun, hier irrt die Deutsche Markenverlängerungs GmbH. Oder aber böse Zungen würden gar sagen hier versucht die Deutsche Markenverlängerungs GmbH, mit der Materie nicht vertraute Markeninhaber über den Tisch zu ziehen. Denn man sollte sicherlich nicht das Schreiben dieser unseriösen Abzocker unterschreiben und an diese zurücksenden. Statt dessen sollte man einfach die Schutzrechte direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt verlängern. Oder aber man beauftragt den Patentanwalt seines Vertrauens. Der nimmt zwar auch etwas Geld dafür, aber vermutlich weniger als die Spam-Briefe versendenden Abzocker aus Berlin.
Da wir aber nicht einfach die merkwürdige Deutsche Markenverlängerungs GmbH pauschal schlechtmachen wollten (obwohl solch ein Brief schon extrem unseriös ist), haben wir zwecks Recherche einfach einmal die einschlägigen Suchmaschinen befragt. Wie erwartet liefert bereits der erste Treffer bei der bekannten Suchmaschine mit dem großen “G” einen Warnhinweis des Deutschen Patent- und Markenamtes, in dem in Bezug auf unseriöse Angebote im Zusammenhang mit Schutzrechten wie z.B. Marken vor der Deutschen Markenverlängerungs GmbH gewarnt wird.
Und wer hätte es gedacht? Auch andere, bereits im jhmc Magazin zitierte hochseriöse alte Bekannte finden wir in den Warnhinweisen des Deutschen Patent- und Markenamtes. So wird z.B. die uns bereits wohlbekannte Matic Verlagsgesellschaft mbH als unseriös gebrandmarkt. Deutlich weist das Deutsche Patent- und Markenamt darauf hin, dass besagte Unternehmen zwar unter teilweise behördenähnlichen Bezeichnungen und unter der Verwendung amtlich erscheinender Schreiben Leistungen anböten. Diese hätten jedoch - wie von uns bereits des öfteren beschrieben - keinerlei Rechtswirksamkeit.
Sodann warnt das Deutsche Patent- und Markenamt auf seiner Webseite ausdrücklich vor folgenden Unternehmen (im Bereich der Schutzrechtsanmeldungen): Der AGR Allgemeine Gewerbekartei e.K., der (wir erwähnten es schon) Matic Verlagsgesellschaft mbH, der WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, dem WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG sowie den etwas internationaler auftetenden Unternehmen CPTD - Central Patent & Trademark Database, European Trade marks and Designs, FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry, I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register, I.B.I.P International Bureau for Intellectual Property, IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation und Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis.
Im Bereich der Schutzrechtsverlängerungen warnt das Deutsche Patent- und Markenamt insbesondere vor folgenden Abzockern: DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH, DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH, European Trademark Organisation S.A., ECTO GmbH, Intellectual Property Agency Ltd. und Nationales Markenregister AG.
Doch in der Tat: So wichtig alle diese hochseriösen Spitzenunternehmen heißen mögen. Ihre Schreiben sind sämtlich für die Tonne, da unseriös. Wirklich wichtige Verzeichnisse in Bezug auf Marken, Patente, Domains und ähnliche Schutzrechte haben wir Ihnen übrigens in unserer Business Websuche hinterlegt. Und da steht garantiert nichts von der Matic Verlagsgesellschaft mbH, der Deutschen Markenverlängerungs GmbH, der Deutschen Internet Kartei oder ähnlichen unseriösen Abzockern.
Doch schauen wir, was die Deutsche Markenverlängerungs GmbH noch schreibt. So heißt es weiteren Verlauf des Schreibens: “Bitte senden Sie dieses Schreiben mit Firmenstempel und unterschrieben an uns zurück, wenn Sie Ihre Marke verlängern wollen.” Wir dagegen empfehlen, das Schreiben eben gerade nicht unterschrieben und mit Firmenstempel an die Deutsche Markenverlängerungs GmbH zurückzusenden. Denn dann berechnet Ihnen dieses hochseriöse Unternehmen stolze 1.560 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie mehr als 3 Markenklassen schützen wollen, so berechnen diese Abzocker weitere 460 € netto pro Klasse.
Unsere Empfehlung lautet: Sollten Sie ein Schreiben der Deutschen Markenverlängerungs GmbH oder eines ähnlich seriösen Anbieters erhalten, so werfen Sie es einfach weg. Denn mit diesen angeblichen Dienstleistungen rund um Schutzrechte werden ehrlich arbeitende Menschen mit nutzlosen “Leistungen” um ihr sauer verdientes Geld gebracht. Und solche Abzocke ist völlig indiskutabel.
Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter
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Der Nepp nimmt kein Ende
19.7.2010 von Jörg Haupt.
Am Wochenende war es mal wieder soweit: Wir hatten zum wiederholten Male einen Brief des nutzlosen Ausstellerverzeichnisses Expo-Guide im Briefkasten. Über dieses wichtige und hoch seriöse Verzeichnis haben wir ja bereits in diesem Magazin berichtet. Auch findet man im Internet jede Menge weitere Warnhinweise, dass die einzige Ablage, in die dieser Brief gehört, diejenige mit dem großen “P” ist.
Fast alle Messegesellschaften warnen mittlerweile auf ihren Webseiten, dass es sich bei den Schreiben des Ausstellerverzeichnisses Expo-Guide nicht um Schreiben der jeweiligen Messeveranstalter handelt. Es wird weiter regelmäßig darauf hingewiesen, dass die hinter dem Expo-Guide stehende Gesellschaft Expo Guide S de RL de CV (so die offizielle Firmenbezeichnung laut Briefpapier) nicht von der die jeweilige Messe ausrichtenden Gesellschaft beauftragt wurde. Mit anderen Worten: Es handelt sich um Nepp, um ein unseriöses Angebot.
Dennoch scheint sich solcherlei Nepp wirklich zu lohnen, denn wie beim letzten Mal liegt auch diesem Schreiben ein bereits frankiertes Antwortkuvert bei. Da sich der postalische Massenversand sowie die für das über den Tisch gezogene Unternehmen “kostenfreie” Rücksendung der sinnlosen Bestellung sich betriebswirtschaftlich rechnen muss, kann man sich an zwei Fingern abzählen, dass diese Bauernfängerei ein riesiges Geschäft sein muss.
Und es ist ja nicht alleine der hochseriöse Expo-Guide, der hier auf Bauernfängerei geht. Nein, vielmehr gibt es ja noch etliche weitere Unternehmen, die schamlos und offensichtlich ohne entsprechendes Einschreiten unserer Justiz sinnlose Angebote in der Hoffnung unterbreiten, dass mit der Materie nicht wirklich vertraute Unternehmer darauf hereinfallen. Über weitere solche Beispiele haben wir in diesem Magazin ja ebenfalls bereits berichtet, so z.B. über die Deutsche Internet Kartei oder das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen.
Leider scheint das Geschäft mit den zitierten sinnlosen Verzeichnissen tatsächlich größer zu sein, als man gemeinhin vermutet. Wir erhielten nämlich vor einigen Wochen eine E-Mail eines Rechtsanwalts der Rechtsabteilung eines bekannten deutschen Konzerns. Dieser vertrat eine Tochtergesellschaft seines Konzerns im Rechtsstreit gegen die Matic Verlagsgesellschaft mbH, der Herausgeberin des vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnisses für eingetragene Warenzeichen.
Man höre und staune: Selbst diese, zu einem großen deutschen Konzern gehörende Gesellschaft war auf diesen Spam hereingefallen. Wir erinnern uns: Zufällig hatten uns seinerzeit unsere Mandanten den Spam der Matic Verlagsgesellschaft mbH vorgelegt und wir konnten so verhindern, dass diese Trickformular-Versender ein weiteres Mal zum Zuge kamen.
Nun also schrieb uns besagter Rechtsanwalt an, da er über unseren Magazinbeitrag im Internet gestolpert war. Denn der absolute Oberhammer ist, dass die Matic Verlagsgesellschaft mbH sogar auf die in ihr Trickformular eingebaute Verlängerungsklausel pocht und somit auch in den Folgejahren die Beiträge für die Veröffentlichung in ihrem nutzlosen und vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnis verlangt. Wer den Schwindel entdeckt und die Zahlung verweigert, wird mit Mahnbescheid und Klage verfolgt.
Das Unfassbare dabei ist, dass die Rechtsprechung den Spammern offensichtlich auch noch regelmäßig recht gibt. Denn der Rechtsanwalt berichtete, dass in seinem Fall die Matic Verlagsgesellschaft in seinem Prozess eine ganze Reihe ergangener Urteile zitierte, in denen ihr die Forderung regelmäßig zugesprochen wurde. Dabei verkennen die Richter offensichtlich regelmäßig, dass entweder solcher Spam direkt vom Rechnungswesen bearbeitet wird oder aber die fachliche Unwissenheit vieler mittelständischer Unternehmer gezielt ausgenutzt wird.
Nehmen wir z.B. die ach so wichtige Deutsche Internet Kartei: Das Schreiben ist so aufgebaut, dass mit der Materie nicht vertraute Personen annehmen, sie bestätigten die zu ihrem Internetauftritt gehörenden Angaben gegenüber einer offiziellen Stelle. Ein anderes Beispiel ist der oben zitierte Expo-Guide: Man suggeriert, dass man die Daten für den jeweiligen Messekatalog abgleichen wolle. Die Matic Verlagsgesellschaft für eingetragene Warenzeichen hingegen suggeriert, dass der jeweilige Unternehmer einen mit seiner Markenanmeldung zusammenhängenden Eintrag bezahlen soll.
Der das Tochterunternehmen eines bekannten deutschen Unternehmens vertretende Rechtsanwalt schrieb uns jedoch, dass die Rechtsprechung davon ausgehe, dass die Offerte der Matic Verlagsgesellschaft mbH nach Ansicht der deutschen Gerichte nicht auf eine Verwechslung mit einem amtlichen Beleg ausgelegt und deshalb nicht zur Täuschung geeignet sei. Nun, wir wissen es aufgrund unserer Beratungstätigkeit besser: Denn unsere Mandanten sind seinerzeit nur deshalb nicht auf das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen hereingefallen, weil wir sie aufgrund unseres Fachwissens über die Natur des Schreibens aufgeklärt haben. Unsere Mandanten, in ihrem Geschäft wirklich versierte Unternehmer, haben schlichtweg nicht das notwendige spezifische Fachwissen im Bereich Marketing.
Wie so oft urteilen deutsche Gerichte demnach völlig an der unternehmerischen Realität vorbei und geben den unseriösen Anbietern solcher nutzlosen Verzeichnisse auch noch reichlich Rückenwind. Und deshalb kann man es gar nicht oft genug betonen: Sollten Sie ein Schreiben erhalten, bei dem es um die Eintragung Ihres Unternehmens in irgendein Verzeichnis geht, so sollten Sie sehr vorsichtig sein. Denn i.d.R. wird Ihnen hier lediglich vorgegaukelt, dass es sich um das Schreiben einer offiziellen Stelle handelt. In Wahrheit handelt es sich um Spam, den Sie getrost wegwerfen können.
Die Deutsche Internet Kartei bzw. - wie das Ding früher hieß - das Deutsche Internet Register ist für Ihren Internet-Auftritt völlig unwichtig. Ebenso belanglos ist eine Eintragung Ihres Unternehmens im Expo-Guide oder eine Eintragung Ihrer Marke im Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen. Die einzigen Nutznießer dieses Nepps sind die dahinter stehenden Bauernfänger. Denn denen nützt Ihre Überweisung der jeweiligen Beträge natürlich.
Umgekehrt zeigt sich am Beispiel der hier beschriebenen Problematik, dass es offensichtlich in den betrieblichen Abläufen vieler Unternehmen erhebliches Optimierungspotential gibt. Denn es man fragt sich ja doch, wie es sein kann, dass das Rechnungswesen eines großen deutschen Unternehmens einfach so eine völlig nutzlose Leistung ohne jede weitere Prüfung bezahlt.
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United Breaks Guitars - Beschwerdemanagement 2.0
30.6.2010 von Jörg Haupt.
Im Geschäftsleben kann immer auch mal etwas schief gehen. Das ist an und für sich vielleicht manchmal etwas ärgerlich, grundsätzlich jedoch zu verkraften. Denn wo Menschen arbeiten, da werden zwangsläufig auch manchmal Fehler gemacht.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang jedoch, solche Fehler kulant und großzügig im Sinne des Kunden zu beheben. Denn (fast) jeder hat sicherlich Verständnis dafür, dass auch ab und an eben einmal nicht alles glatt läuft. Niemand jedoch hat Verständnis, wenn ein Unternehmen bei einem Garantiefall nicht einteten will oder sich auf “Dienst nach Vorschrift” zurückzieht.
In unseren Augen ist dies sehr kontraproduktiv für ein Unternehmen, denn hier werden zwar vordergründig einige Kosten gespart. Der Imageschaden ist jedoch umso größer. Zudem konterkarriert ein solches Verhalten sämtliche Anstrengungen eines Unternehmens, ein positives Image aufzubauen und potentielle Kunden zum Kauf seiner Produkte oder Dienstleistungen zu bewegen.
Jeder Kunde wird begeistert berichten, dass zwar zunächst etwas schiefgelaufen ist, man sich daraufhin jedoch ein Bein ausgerissen hat, um ihn dennoch zufrieden zu stellen. Ganz anders verhält es sich aber, wenn ein Unternehmen ein Problem verursacht, dann jedoch nicht dafür einstehen möchte.
In einem solchen Fall hat ein Kunde mehrere Möglichkeiten. Unter anderem kann er seinen Anwalt bemühen und vor Gericht ziehen. Oder aber er nutzt die Tatsache, dass das moderne Mitmach-Internet ihm eine enorme Reichweite verschafft. Wenn der entsprechende Kunde des Unternehmens dann auch noch selber eine Leistung anbietet, nutzt er die Möglichkeiten der modernen Web 2.0 Kommunikation gleich doppelt.
Wie das geht macht uns der Country-Musiker Dave Carroll vor: Auf einem Flug mit United Airlines wurde seine Gitarre beschädigt. Doch anstatt für den Schaden aufzukommen, stellte United Airlines sich quer. Dave Carroll wehrte sich auf seine ganz eigene Art: Er schrieb einen Song und berichtete über den Vorfall in seinem Blog. Zum Song produzierte er ein lustiges Video, dass er bei YouTube einstellte.
Dave Carroll hat so gleich zwei Fliegen mit einer Klappe geschlagen: Denn natürlich hat United Airlines ihm daraufhin den Schaden ersetzt. Aber er konnte durch die Aktion auch seinen Bekanntheitsgrad steigern. In diesem Sinne viel Spaß mit dem Video.
Wir sehen hier also nicht nur ein Beispiel für ein völlig fehlgeleitetes Beschwerdemanagement und einen dadurch verursachten Imageschaden. Vielmehr sehen wir hier auch ein interessantes Beispiel für eine virale Marketing-Kampagne.
Virale Kampagnen verbreiten Werbebotschaften durch gezielte Nutzung von Social Web Plattformen im Internet. Gute Kampagnen erzielen mit einem äußerst geringen Marketing-Budget eine erhebliche Reichweite und können somit ein wichtiger Baustein in der Kommunikation des Unternehmens sein.
Demnach ist die Aktion von Dave Carrol also auch ein Beispiel für eine gelungene virale Kampagne. Immerhin hat das Video bereits über 8,7 Mio. Aufrufe gehabt, seit es bei YouTube eingestellt wurde.
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Wenn das E-Mail-Postfach in Werbemails ertrinkt
2.6.2010 von Jörg Haupt.
Als Unternehmensberatung für Strategie, Marketing und Organisation haben wr quasi eine angeborene Neugier, wenn es darum geht zu ergründen, was wohl hinter dem ein oder anderen ominösen Angebot steckt. So war es auch, als wir ein Gewinnspiel entdeckten, das von sich behauptete, täglich eine Million Euro auszuspielen. Als “Gegenleistung” erklärte man sich bereit, gelegentliche Newsletter der mit diesem Gewinnspiel werbenden Unternehmen zu empfangen.
Nein, keine Angst, wir sind nicht völlig wahnsinnig. Für solcherlei Spielchen besitzen wir eine Art Junk-Mail-Adresse, über die wir keine ernstzunehmenden E-Mails erwarten. Aber immerhin können wir darüber kontrollieren, was “gelegentliche Newsletter” tatsächlich bedeuten. In diesem Falle waren es kürzlich über 600 Werbemails in gerade einmal 15 Tagen.
Das Faszinierende daran ist, welche E-Mail-Flut solch eine Einverständniserklärung hervorruft. Wobei es danach offensichtlich unmöglich ist, jemals wieder aus diesem E-Mail-Verteiler herauszukommen. Denn es sind immer neue Absender dabei, obwohl die dazugehörige E-Mail-Adresse nirgendwo öffentlich hinterlegt ist. Die Methoden dieser Newsletter-Versender gleichen mithin denjenigen der Spammer. Einziger Unterschied: Man wird im Spam eben sogar namentlich angesprochen.
Toll ist, dass man wirklich wahllos alles erhält. Egal ob nun Damen- oder Herrenmode, der Wechsel der Versicherung, Reiseangebote oder Partnersuche: Man wird gnadenlos zugeschüttet. Gut, wir rufen diesen Datenmüll alle paar Tage ab und löschen ihn einfach komplett. Das kostet nicht wirklich Zeit und Geld. Was uns dabei eher interessiert ist das Thema Werbewirkung.
Und ganau hier sehen wir das eigentliche Problem solcher Massenmails. Denn der Großteil der Empfänger wird voraussichtlich nach einiger Zeit genervt Vermeidungsstrategien entwickeln. So werden sie sich z.B. einfach eine neue E-Mail-Adresse zulegen oder im E-Mail-Programm die jeweiligen Absender blockieren.
Nun kann man natürlich argumentieren, dass es aufgrund der geringen Kosten des massenhaften E-Mail-Versands nicht darauf ankäme. Andererseits stellt sich uns immer die Frage, ob es wirklich der Reputation der eigenen Marke zuträglich ist, wenn Verbraucher derart mit Werbebotschaften bombardiert werden. Zwar verwenden viele dieser E-Mail-Versender offensichtlich Partnerprogramme, so dass sich der Versand dieser E-Mails der Kontrolle der jeweils beworbenen Markenartikler entzieht. Ob dies immer im Sinne der jeweiligen Markenartikler ist sei demnach dahingestellt. Das Umfeld und die Seriosität der entsprechenden Massenmails sind faktisch nicht zu kontrollieren.
Hinzu kommt, dass viele Verbraucher gar nicht wissen, wie das System der Partnerprogramme funktioniert. Sie erhalten demnach nach ihrem Verständnis eine E-Mail von einem Markenartikler bzw. von einer von diesem Markenartikler beauftragten Agentur. Da diese E-Mails jedoch gleichsam wie Spam versendet werden und entsprechend häufig eingehen, werden die Empfänger der Werbeflut entsprechend genervt reagieren.
Gut, wenn der Markenartikler Glück hat, wird die Werbebotschaft nicht einmal mehr wahrgenommen. Denn dann wird nur noch blind weggeklickt. Insofern erscheint es fraglich, ob es wirklich die geeignete Strategie ist, der Problematik des Information Overload entgegenzuwirken, indem man die Konsumenten mit noch mehr Werbung zuschüttet.
Was aber tun, um sich trotz der zunehmenden Vielfalt von Anbietern dennoch prägnant im Markt zu präsentieren? Nun, hier gibt es durchaus Ansätze, den Spieß quasi herumzudrehen und Verbraucher für Ihr Unternehmen zu interessieren. Denn Hand auf’s Herz: Ein penetrantes “Kauf mich! Kauf mich!” ist letztlich nur noch nervtötend und einfallslos.
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Twitter automatisch
13.4.2010 von Jörg Haupt.
Per E-Mail bekamen wir kürzlich die Nachricht: Auf unserem Twitter-Profil haben wir einen neuen Follower. Nun ist das ja an und für sich gar nicht mal schlecht. Denn wie sich mittlerweile immer weiter herumspricht, kann Twitter durchaus eine interessante und überdies kostenlose Möglichkeit sein, ein wenig Werbung in eigener Sache zu betreiben.
Auch das ist zunächst einmal durchaus positiv zu sehen, denn der Ansatz von Twitter, anderen Menschen zu erzählen, was man denn gerade macht, kann ja auch aus Unternehmenssicht interessant sein. Immerhin kann ein Unternehmen ja durchaus auch für andere Internet-Nutzer interessante Informationen bereitstellen oder aber Nachrichtenredaktionen können auf diese Art kurz und knapp über aktuelle Themen informieren. Der Link auf den entsprechenden Beitrag auf der eigenen Webseite gehört entsprechend dazu.
Allerdings haben wir bei der Überprüfung unseres neuen Followers entdeckt, dass er Werbung für ein Tool macht, das auf den automatischen Aufbau von Followern aus ist. Was ist demnach davon zu halten? Nun, nach unserer Meinung: Nichts! Klar, bei Verwendung solcher Tools erhöht man automatisch rapide die Zahl seiner Follower. Aber es ist auch die Frage zu stellen, ob diese automatischen Follower den Nachrichten auch tatsächlich folgen. Vermutlich eher nicht und die kommunizierte Botschaft kommt somit gar nicht bei einem interessierten Empfänger an.
Die Befürworter dieser Technik gehen zwar davon aus, dass die Kosten solcher Software gering wären und somit die Arbeitszeit kompensieren, die man zum Aufbau echter Follower benötigt. Zudem würde, so die Argumentation, das Ranking bei Twitter extrem gesteigert. Solche Argumentation erinnert jedoch stark an die Diskussionen um den gezielten Linkaufbau, mit dem versucht wurde, den Google PageRank zu beeinflussen.
Erfahrungsgemäß rufen alle Versuche der künstlichen (also meist technischen) Beeinflussung von Suchmaschinenergebnissen oder Netzwerken des Social Web über kurz oder lang Abwehrreaktionen hervor. So achtet z.B. Twitter bereits darauf, dass ab einer bestimmten Anzahl derjenigen Profile, denen man selber folgt, ein gewisses Verhältnis zu denjenigen Profilen bestehen muss, die auch bereit sind, dem jeweiligen Urheber zu folgen. Anders ausgedrückt: Folgen mir nur einige weniger Nutzer und ich folge gleich mehreren hundert, spricht einiges dafür, dass ich mittels Spamming im Ranking nach vorne kommen möchte. Die Wahrscheinlichkeit, dass eine solche Strategie von einem dauerhaften Erfolg gekrönt ist, erscheint uns begrenzt. Nach unserer Einschätzung wird vielmehr Twitter seine Überwachungsmechanismen ausbauen und die klassischen Suchmaschinen werden solche Profile ebenfalls zurückstufen.
Wie immer zeigt sich, dass solche Tricks niemals wirklichen Erfolg im Rahmen der Unternehmens-Kommunikation bringen können. Denn Hand aufs Herz: Auch Sie sind doch vermutlich eher an richtigen Inhalten interessiert und nicht an einer Sammlung von Werbelinks, die lieblos zusammengehauen und danach automatisiert an möglichst viele virtuelle und anonyme Follower posaunt werden. Erfahrungsgemäß stehen Menschen eben doch auf echte Inhalte, die auch von Menschen gemacht werden.
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