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Vorsicht Falle: Investor gesucht – Rip-Dealer gefunden

Aufgrund unserer Berichterstattung rund um Rip-Deals melden sich immer wieder Betrugsopfer oder auch Gründer bzw. Unternehmer, die mit Rip-Dealern in Kontakt stehen. Grund genug also, sich dem Thema Vorschussbetrug einmal eingehend zu widmen.

Rip-Deals: Ein Betrugs-Szenario

Bei einem Rip-Deal, auch Vorschussbetrug oder Vorauszahlungsbetrug genannt, treten die Täter als angebliche Käufer für Unternehmen oder andere Wertgegenstände oder auch als Investoren auf. Doch anders, als vom Unternehmer oder Gründer erhofft, kommt es nicht zur ersehnten Transaktion.

Denn Rip-Dealer sind Verbrecher. Der Betrug findet in zwei Varianten statt: Entweder wird dem Unternehmer glaubhaft gemacht, er müsse vorab irgendeine Transaktionsgebühr, eine Versicherung oder ein Beraterhonorar zahlen. Oder er soll eine größere Summe Bargeld ausländischer Währung in Euro wechseln. In beiden Fällen ist man hinterher nur sein Geld los. Denn nach Zahlung der Transaktionsgebühr passiert gar nichts. Es wird kein Investment geben und die Rip-Dealer tauchen einfach unter. Und im zweiten Fall wird man feststellen, dass man für sein gutes Geld keine ausländischen Banknoten, sondern Falschgeld erhalten hat.

Hier noch ein Warnhinweis: Bei Rip-Dealern handelt es sich um international agierende organisierte Verbrecherbanden, die auch gewaltbereit sind. Lassen Sie sich nicht auf diese Banden ein und brechen Sie den Kontakt sofort ab.

Wie treten die Vorschussbetrüger mit Unternehmern in Kontakt?

Rip-Dealer durchsuchen gezielt Internet-Portale nach Einträgen, in denen Unternehmer ihr Unternehmen ganz oder in Teilen zum Verkauf anbieten. Sie reagieren demnach auf Inserate in Unternehmensbörsen und treten immer dann in Erscheinung, wenn Käufer oder Investoren für ein Unternehmen, Immobilien oder andere werthaltige Gegenstände gesucht werden.

Möchte ein Unternehmer sein Unternehmen verkaufen oder sucht er einen Investor, so sollte er einen sachkundigen Berater beauftragen, um das Vorhaben fachgerecht zu begleiten. In diesem Zusammenhang wird der Berater zwar auch sein persönliches Netzwerk einbringen. Dennoch wird auch der Berater Inserate in den einschlägigen Unternehmensbörsen veröffentlichen. Auch diese werden die Rip-Dealer demnach finden. Erfahrene Berater sortieren diese "Anfragen" aber von vorneherein aus.

Rip-Dealer nutzen die in den einschlägigen Unternehmensmärkten hinterlegten Kontaktdaten, um dann mit dem Inserenten in Kontakt zu treten. Da die Vorschussbetrüger als kriminelle Banden organisiert sind, gibt es "Zuarbeiter", die nichts anderes machen, als die genannten Internetportale zu durchstöbern und mit Unternehmern oder Gründern in Kontakt zu treten.

Woran erkennt man Rip-Dealer?

Der Vorschussbetrüger wird per E-Mail, per Telefon oder auch durch die Nachrichtenfunktion des jeweiligen Internet-Portals bzw. Unternehmensmarktes mit dem Inserenten in Kontakt treten. Erstes Indiz: Oftmals wird der angebliche Unternehmens-Käufer oder Investor unter einem ausländische Namen auftreten. Weiter wird er mit großer Wahrscheinlichkeit eine E-Mail-Adresse eines kostenlosen E-Mail-Dienstes nutzen.

Leider rüsten die Rip-Dealer immer wieder auf und so wird es auch Varianten geben, bei denen die Vorschussbetrüger sogar ganz passabel aussehende Webseiten betreiben und entsprechend auch E-Mails mit der Domain der Webseite versenden. Dabei wird es sich jedoch immer um eine im Ausland registrierte Domain handeln. Denn mit einer de-Domain wären die Rip-Dealer verpflichtet, ein Impressum zu führen.

Ein weiterer Hinweis auf Rip-Dealer: Man kann sie nicht googeln. Denn die Namen sind entweder so gewählt, dass sie "Allerweltsnamen" sind, zu denen Google unzählige Treffer findet. Oder aber es gibt bekannte oder prominente "Namensvettern", die die Suchergebnisse bei Google überlagern. Weiter wird man feststellen, dass es keine belastbaren Profile der angeblichen Investoren in den einschlägigen sozialen Netzwerken gibt. Und wenn sie dann doch mal auftauchen, was bei LinkedIn oder XING manchmal der Fall ist, dann handelt es sich um inhaltsleere und deshalb nichtssagende Profile in der kostenlosen Basisvariante dieser Netzwerke.

Kann man die angeblichen Käufer bzw. Investoren doch googeln, so tauchen die Namen i.d.R. auf Webseiten auf, die sich mit Betrugsszenarien befassen. Dann steht zu erwarten, dass die angeblichen Käufer oder Investoren in Kürze unter anderen Namen wieder auftauchen.

Ein weiteres Indiz kann die E-Mail oder Nachricht sein, mit der die Rip-Dealer mit dem Gründer oder Unternehmer (oder seinem Berater) in Kontakt treten: So hatten wir erst vor Kurzem den Fall, dass wir zwei identische Nachrichten auf gleich zwei Projekte erhielten, die in einer Unternehmensbörse inseriert waren. Allerdings sind die Geschäftsmodelle, Zielgruppen und Investitionssummen vollkommen unterschiedlich. Investoren haben jedoch einen Investitionsfokus. Sie investieren nicht blind in alles, was sich nicht schnell genug ducken kann. Wenn also eine völlig nichtssagende Nachricht ohne jeden Projektbezug bei Ihnen eingeht, sollten Sie vorsichtig werden. Erst Recht, wenn die E-Mail oder die Nachricht auch noch in gebrochenem Deutsch verfasst ist.

Sollten gleich mehrere dieser Kriterien zutreffen so können Sie sicher sein, dass Sie es mit Rip-Dealern zu tun haben, die einen Vorauszahlungsbetrug vorbereiten.

Wenn das Angebot zu schön ist, um wahr zu sein

Niemand kauft die Katze im Sack. Wenn sich also ein potentieller Käufer oder ein potentieller Investor für ein Unternehmen bzw. ein Investment interessiert, dann wird er eine Due Diligence durchführen, also dieses Investment prüfen. Ganz anders die Rip-Dealer: Statt kritischer Fragen und anstelle einer fundierten Analyse schicken die Rip-Dealer ohne nähere Prüfung obskure Darlehensverträge, die natürlich das Papier nicht wert sind, auf dem sie gedruckt werden könnten.

Auch die Konditionen sind meist extrem verlockend. Vorsicht also: Verspricht Ihnen jemand ohne nähere Prüfung und - wie mitunter berichtet - ohne vorherigen persönlichen Kontakt Darlehen oder Investments zu unfassbar traumhaften Konditionen, dann dient dies nur dazu, die potentiellen Betrugsopfer unvorsichtig zu machen.

Weiter sollten Sie vorsichtig sein, wenn der angebliche Investorenkontakt ausschließlich aus dem Ausland agiert. Seriöse Investoren werden entweder ihren Sitz oder eine Niederlassung in Deutschland haben oder sich durch in Deutschland niedergelassene Unternehmen vertreten lassen. Denn der Kauf eines Unternehmens oder das Eingehen einer Unternehmensbeteiligung ist ein komplexer Sachverhalt, bei dem viele betriebswirtschaftliche, steuerliche und juristische Aspekte zu bedenken sind. Da reicht ein per E-Mail oder Fax übermittelter "Darlehensvertrag" mit nur wenigen Seiten nicht aus.

Übrigens gibt es auch einen weiteren naheliegenden Grund, weshalb die Täter aus dem Ausland agieren: Denn je mehr Landesgrenzen im Weg sind, desto schwieriger ist die strafrechtliche Verfolgung.

Welche Varianten des Rip-Deals gibt es?

Wie bereits weiter oben beschrieben gibt es zwei Varianten des Rip-Deals: Eine bargeldlose Variante und eine Variante, bei der Bargeld im Spiel ist.

Bei der bargeldlosen Variante werden die Täter im Verlauf der Verhandlungen feststellen, dass man sich nun handelseinig sei. Damit die Transaktion jedoch vollzogen werden könne, müsse man nun eine Vorauszahlung leisten - daher auch die deutschen Bezeichnungen Vorschussbetrug oder Vorauszahlungsbetrug. Die erwartete Vorauszahlung wird mit Honoraren für Anwälte, Notare oder Berater begründet. Weitere häufig zitierte Begründungen sind Bereitstellungsgebühren oder der für den Gründer bzw. Unternehmer verpflichtende Abschluss einer Lebensversicherung zur Absicherung des Investments.

Allerdings soll die Vorauszahlung stets auf ein Konto im Ausland geleistet werden. Sobald die Vorauszahlung geleistet wurde, ist der Vorauszahlungsbetrug vollzogen und man hört nie wieder etwas von den Rip-Dealern. Zumindest nichts Substantielles, denn wir haben auch schon Unternehmer kennengelernt, die mit Hinhalte-Parolen auch noch monatelang nach dem vollzogenen Betrug an der Nase herumgeführt wurden. Auch dies dient natürlich nur der Verschleierung. Denn je länger es dauert, bis dem Opfer der Betrug bewusst wird, desto schwieriger ist wiederum die strafrechtliche Verfolgung. Und das Geld ist bis dahin natürlich ebenfalls unwiederbringlich verloren.

Telefonischen Kontakt hat man mit den Rip-Dealern übrigens ausschließlich per Mobilfunk. Kein Wunder, denn Prepaid-Handys sind nicht vertragsgebunden und somit ist die dahinter stehende Telefonnummer nicht zwingend auch einer real existierenden Person zuzuordnen. Ideal also für Leute, die mit gefälschter Identität und unter falschem Namen aus dem Ausland in Sachen Betrug unterwegs sind.

In der zweiten Variante des Rip-Deals ist dagegen Bargeld im Spiel. Dabei trifft man die Rip-Dealer persönlich und muss dazu ins Ausland fahren. Denn im Ausland ist das Betrugsopfer nicht ortskundig und stößt zudem später bei der Polizei auf sprachliche Barrieren. Wieder einmal geht es also darum, die Flucht zu vereinfachen und die Strafverfolgung zu erschweren. Als offensichtlich beliebte Ziele im Ausland werden immer wieder besonders häufig die Städte Mailand und Amsterdam genannt.

Wie aber funktioniert der Bargeld-Rip-Deal? Nehmen wir an, Sie benötigen für ein Start-up ein Investment in Höhe von 500.000 Euro. Der Rip-Dealer wird jedoch anbieten, Ihnen 650.000 Euro zu zahlen. Die Begründung wird lauten, dass z-B. seine Familie in einer Branche arbeitet, in der sehr viel Bargeld im Umlauf ist, beispielsweise im Diamantengeschäft. Der Rip-Dealer wird weiter behaupten, dass es schwierig sei, so viel Bargeld bei Banken einzuzahlen oder in Euro zu wechseln. Er wird deshalb vorschlagen, das Geld in US-Dollar, Schweizer Franken oder einer ähnlichen ausländischen Währung auszuhändigen. Die Differenz in Höhe von 150.000 Euro soll das Betrugsopfer dem Rip-Dealer in bar und in Euro zurückzahlen.

Auf diesen Termin zum Geldwechseln sollte man sich niemals, auch nicht aus Neugier, einlassen. Denn die Rip-Dealer werden versuchen, dem Betrugsopfer Falschgeld anzudrehen und ihm im Gegenzug die - bleiben wir bei der oben zitierten Summe - echten 150.000 Euro abzunehmen. Wer versucht, die Rip-Dealer daran zu hindern, muss mit massiver Gewaltanwendung rechnen.

Besser gleich mit professioneller Unterstützung arbeiten

Es empfiehlt sich demnach, die Suche nach Investoren oder eine Nachfolgeregelung professionell begleiten zu lassen. Übrigens: Gerne unterstützen wir Sie rund um Ihren Businessplan oder auch bei der Suche nach einem Unternehmensnachfolger oder Investor. Sprechen Sie uns einfach an.

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Bildnachweis: Pixabay CCO Public Domain - Bild 1 - Bild 2 - Bild 3 - Bild 4

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