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Gewerbeauskunft-Zentrale – Die Abzocke geht weiter

Meine Brüder haben ein Handwerksunternehmen und deshalb lassen sie mir regelmäßig das Handwerksblatt, die Zeitschrift der Handwerkskammer, zukommen. Und was lese ich da heute?

Branchendienst: Die Abzocke geht weiter!

RECHT: Die Gewerbeauskunft-Zentrale setzt erneut viele Betriebe unter Druck. Mehr denn je ist Vorsicht geboten.

Genau so kann man es in der aktuellen Ausgabe des Deutschen Handwerksblatts lesen. Die Gewerbeauskunft-Zentrale treibt also immer noch ihr Unwesen. Denn leider ist die Rechtslage trotz eines in 2012 ergangenen Urteils zu Ungunsten der Gewerbeauskunft-Zentrale und der dahinter stehenden GWE Wirtschaftsinformations-GmbH nicht ganz eindeutig. Zuletzt hatte sich das Blatt sogar wieder zugunsten der Formularbetrüger gewendet.

Am besten ist es also, gar nicht erst auf Schreiben der Gewerbeauskunft-Zentrale und ähnlich gelagerter Abzocker hereinzufallen. Sicher, die zugesandten Formulare sehen offiziell aus, haben oft einen Schreibfehler oder unvollständige Angaben und es wird um Vervollständigung der Daten gebeten. Im hektischen Tagesgeschäft wird dann das Formular schnell ausgefüllt, unterschrieben und in die Ausgangspost gelegt. Und damit hat man dann auch schon einen Auftrag für eine völlig überteuerte und überdies völlig sinnfreie, weil keinen Mehrwert bietende Dienstleistung erteilt.

Die Gewerbeauskunft-Zentrale und die dahinter stehende GWE Wirtschaftsinformations-GmbH sind dabei nicht die einzigen unseriösen Anbieter mit dieser Masche. Unsere Rubrik Formularbetrug des jhmc Magazins ist voll von Beispielen solch unseriöser und überflüssiger Angebote. Die Bandbreite reicht dabei von der Deutschen Markenverlängerungs GmbH bis hin zum Ausstellerverzeichnis Expo Guide.

Alle diese Angebote weisen eine Gemeinsamkeit auf: Sie setzen auf die Verwechslung mit Formularen offizieller Stellen bzw. bekannter Unternehmen oder sie zielen auf unzureichende Fachkenntnis. Letzteres ist beispielsweise im kürzlich beschriebenen Angebot zur Webseiten Zertifizierung der Fall. Weiter erfolgt die Beauftragung der hinter diesen unseriösen Angeboten stehenden Unternehmen meist im sehr klein Gedruckten. Man setzt demnach darauf, dass dem Unterzeichner oftmals gar nicht bewusst ist, dass er einen Auftrag erteilt. Darüber hinaus bieten die Angebote dieser Formularbetrüger keinen Mehrwert bzw. Nutzen und sind zudem überteuert.

Hat man ein solches Formular unterschrieben und den Formularbetrügern zugesandt, flattert bald darauf eine Rechnung ins Haus. Da sich die mit den Formularbetrügern geschlossenen Verträge auch noch automatisch verlängern, bleibt nun nur noch der Weg zum Rechtsanwalt.

Welchen Nutzen stiftet ein Eintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale?

Nun könnte man ja noch argumentieren, dass die Gewerbeauskunft-Zentrale ja schließlich eine Webseite betreibt und es dort bei Inaugenscheinnahme den Eindruck macht, als würde man für sein gutes Geld tatsächlich einen Eintrag auf diesem Portal erhalten. Ich gehe sogar davon aus, dass dies tatsächlich so ist, denn ein gewiefter Formularbetrüger, der gezielt Grauzonen ausnutzt, wird sich an dieser Stelle keine Blöße geben und juristisch angreifbar machen wollen.

Gewerbeauskunft-Zentrale Screenshot 001a

Die Webseite der Gewerbeauskunft-Zentrale macht den Eindruck eines Webverzeichnisses. Und ganau das ist der springende Punkt. Denn es gibt haufenweise Webverzeichnisse, die kostenlos sind. Außerdem gibt es weitaus wichtigere Webseiten, auf denen jeder Unternehmer sein Unternehmen kostenlos anmelden kann. Beispiele sind Qype bzw. Yelp oder natürlich Facebook oder Google Places. Auch eine Social Media Kampagne mit Corporate Blog, Twitter und Facebook dürfte für jedes Unternehmen weitaus nützlicher und effizienter sein als ein völlig überteuerter Eintrag bei der völlig überflüssigen Gewerbeauskunft-Zentrale.

Auch die zweite Webseite der hinter der Gewerbeauskunft-Zentrale stehenden GWE Wirtschaftsinformations-GmbH bietet nicht wirklich einen Nutzen für die Unternehmen, die aus Unwissenheit oder aus Versehen den Auftrag zur Eintragung erteilt haben.

GWE-Wirtschaftsinformation Screenshot 001a

Hinzu kommt: Wenn man den Begriff Gewerbeauskunft-Zentrale googelt, so zeigen schon die Suchergebnisse, was man von dieser Abzocke zu halten hat.Ob WDR oder Der Westen / WAZ, ob Verbraucherzentralen, Handwerks- oder Handelskammern – egal wer in den Suchergebnissen auftaucht, alle sind sich einig: Die Gewerbeauskunft-Zentrale betreibt Abzocke. Die Suchergebnisse bei der immerhin größten Suchmaschine der Welt zeigen somit ebenfalls deutlich, wie wichtig ein Eintrag bei der Gewerbeauskunft-Zentrale tatsächlich ist.

Rechnung der Gewerbeauskunft-Zentrale erhalten – was tun?

Hat man eine Rechnung der Gewerbeauskunft-Zentrale oder anderer Formularbetrüger erhalten, hilft eigentlich nur noch der Weg zum Anwalt. Der uns vorliegende Artikel des Deutschen Handwerksblatts, also der Zeitung der Handwerkskammern, rät Unternehmern, die auf Formularbetrüger hereingefallen sind folgendes:

„Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) empfiehlt Unternehmern, nicht zu zahlen und sofort dagegen vorzugehen, wenn sie – vielleicht erst bei Eingang der Rechnung – bemerken, dass sie einen solchen Vertrag abgeschlossen haben.“

Wir von der Jörg Haupt Management Consulting empfehlen, einmal genau hinzuschauen und nicht einfach ein Formular ohne genaue Prüfung auszufüllen und zu unterschreiben. Weiter empfehlen wir einmal darüber nachzudenken, wofür man in Bezug auf das Marketing des Unternehmens sein Geld auszugeben gedenkt. Die Investition in ein vernünftiges Marketing-Konzept und dessen Umsetzung ist sicherlich zielführender, als zunächst jeden Cent dreimal herumzudrehen und im Anschluss daran eine fast unbegrenzte Preisbereitschaft für verlockend klingende, jedoch keinen Mehrwert bietende Leistungen zu zeigen.

Ob also aus Zeitmangel oder Unwissenheit, eines ist immer gültig: Angebote wie das der Gewerbeauskunft-Zentrale, der Deutschen Markenverlängerungs GmbH und ähnlicher Formularbetrüger werden immer wieder per E-Mail oder Briefpost ins Haus flattern. Doch alle diese Angebote und Formulare gehören sämtlich in die Ablage „P“.

Bildnachweis: Screenshots der Anbieter-Webseiten & Pixabay Creative Commons

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