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Archive für Juli 2010
Noch mehr Nepp: Die Deutsche Markenverlängerungs GmbH
24.7.2010 von Jörg Haupt.
Gerade erst hatten wir in unserem letzten Artikel darüber berichtet, dass der Nepp im Zusammenhang mit Marken, Domains und anderen Schutzrechten kein Ende nimmt. Und in der Tat: Heute hatten wir schon wieder ein merkwürdiges Schreiben im Briefkasten.
Dieses Mal schreibt uns ein Unternehmen namens Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit Sitz auf der Friedrichstraße 50 in D-10117 Berlin. Mittels eines - wie üblich - sehr offiziell aussehenden Schreibens teilt uns die Deutsche Markenverlängerungs GmbH mit, dass der Markenschutz einer unserer Marken bald auslaufe. Ganz groß über dem Schreiben steht fettgedruckt und in riesengroßen Buchstaben: “Erinnerung”.
Nun, wir gratulieren zu dieser Erkenntnis. In der Tat hatten wir die uns nun “erinnerte” Marke einmal schützem lassen. Was die Deutsche Markenverlängerungs GmbH nicht ahnt: Aus strategischen Gründen sind wir gar nicht an einer Verlängerung der Schutzrechte interessiert. Doch schauen wir uns das Schreiben der Deutschen Markenverlängerungs GmbH einmal genauer an.
Zunächst einmal gibt es eine Zeile, in der die Marke wiedergegeben wird. Dann folgt in der gleichen Zeile ein Feld mit der Registernummer, ein Hinweis auf den Datenbestand (DE) sowie die Anzahl der Klassen. In unserem Falle sind dies 3, also 3 Klassen von Waren und Dienstleistungen, auf die sich der Markenschutz der betreffenden Marke erstreckt. Überhaupt ist das ganze Schreiben wie so oft bei solchen, in der Regel dem Stichwort Formularbetrug zugerechneten Briefen in der Form einer Formulartabelle aufgebaut. Unter der zitierten Zeile findet sich nämlich ein weiteres Feld in dem es heißt:
“Ihr Markenschutz läuft aus.
Verfallstermin: 31.07.2011
Verlängerungszeitraum: 01.08.2011 bis 31.07.2021
Die Registrierung ihrer Marke ist 10 jahre gültig und kann um weitere 10 Jahre verlängert werden. Um ihr Markenrecht zu erneuern, sollten Sie dieses Schreiben an uns zurücksenden.”
Nun, hier irrt die Deutsche Markenverlängerungs GmbH. Oder aber böse Zungen würden gar sagen hier versucht die Deutsche Markenverlängerungs GmbH, mit der Materie nicht vertraute Markeninhaber über den Tisch zu ziehen. Denn man sollte sicherlich nicht das Schreiben dieser unseriösen Abzocker unterschreiben und an diese zurücksenden. Statt dessen sollte man einfach die Schutzrechte direkt beim Deutschen Patent- und Markenamt verlängern. Oder aber man beauftragt den Patentanwalt seines Vertrauens. Der nimmt zwar auch etwas Geld dafür, aber vermutlich weniger als die Spam-Briefe versendenden Abzocker aus Berlin.
Da wir aber nicht einfach die merkwürdige Deutsche Markenverlängerungs GmbH pauschal schlechtmachen wollten (obwohl solch ein Brief schon extrem unseriös ist), haben wir zwecks Recherche einfach einmal die einschlägigen Suchmaschinen befragt. Wie erwartet liefert bereits der erste Treffer bei der bekannten Suchmaschine mit dem großen “G” einen Warnhinweis des Deutschen Patent- und Markenamtes, in dem in Bezug auf unseriöse Angebote im Zusammenhang mit Schutzrechten wie z.B. Marken vor der Deutschen Markenverlängerungs GmbH gewarnt wird.
Und wer hätte es gedacht? Auch andere, bereits im jhmc Magazin zitierte hochseriöse alte Bekannte finden wir in den Warnhinweisen des Deutschen Patent- und Markenamtes. So wird z.B. die uns bereits wohlbekannte Matic Verlagsgesellschaft mbH als unseriös gebrandmarkt. Deutlich weist das Deutsche Patent- und Markenamt darauf hin, dass besagte Unternehmen zwar unter teilweise behördenähnlichen Bezeichnungen und unter der Verwendung amtlich erscheinender Schreiben Leistungen anböten. Diese hätten jedoch - wie von uns bereits des öfteren beschrieben - keinerlei Rechtswirksamkeit.
Sodann warnt das Deutsche Patent- und Markenamt auf seiner Webseite ausdrücklich vor folgenden Unternehmen (im Bereich der Schutzrechtsanmeldungen): Der AGR Allgemeine Gewerbekartei e.K., der (wir erwähnten es schon) Matic Verlagsgesellschaft mbH, der WIG-Wirtschaftszentrale für Industrie und Gewerbe AG, dem WIHH-Wirtschaftsinstitut für Industrie, Handel, Handwerk AG sowie den etwas internationaler auftetenden Unternehmen CPTD - Central Patent & Trademark Database, European Trade marks and Designs, FIPTR Federated Institute for Patent- & Trademark Registry, I.B.F.T.P.R. International Bureau for Federated Trademark Patent Register, I.B.I.P International Bureau for Intellectual Property, IOPTS International Organization for Patent & Trademark Service Corporation und Register of Commerce - Markenregisterverzeichnis.
Im Bereich der Schutzrechtsverlängerungen warnt das Deutsche Patent- und Markenamt insbesondere vor folgenden Abzockern: DPMV-Deutsche Patent- und Markenverlängerung GmbH, DMV-Deutsche Markenverlängerungs GmbH, European Trademark Organisation S.A., ECTO GmbH, Intellectual Property Agency Ltd. und Nationales Markenregister AG.
Doch in der Tat: So wichtig alle diese hochseriösen Spitzenunternehmen heißen mögen. Ihre Schreiben sind sämtlich für die Tonne, da unseriös. Wirklich wichtige Verzeichnisse in Bezug auf Marken, Patente, Domains und ähnliche Schutzrechte haben wir Ihnen übrigens in unserer Business Websuche hinterlegt. Und da steht garantiert nichts von der Matic Verlagsgesellschaft mbH, der Deutschen Markenverlängerungs GmbH, der Deutschen Internet Kartei oder ähnlichen unseriösen Abzockern.
Doch schauen wir, was die Deutsche Markenverlängerungs GmbH noch schreibt. So heißt es weiteren Verlauf des Schreibens: “Bitte senden Sie dieses Schreiben mit Firmenstempel und unterschrieben an uns zurück, wenn Sie Ihre Marke verlängern wollen.” Wir dagegen empfehlen, das Schreiben eben gerade nicht unterschrieben und mit Firmenstempel an die Deutsche Markenverlängerungs GmbH zurückzusenden. Denn dann berechnet Ihnen dieses hochseriöse Unternehmen stolze 1.560 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Wenn Sie mehr als 3 Markenklassen schützen wollen, so berechnen diese Abzocker weitere 460 € netto pro Klasse.
Unsere Empfehlung lautet: Sollten Sie ein Schreiben der Deutschen Markenverlängerungs GmbH oder eines ähnlich seriösen Anbieters erhalten, so werfen Sie es einfach weg. Denn mit diesen angeblichen Dienstleistungen rund um Schutzrechte werden ehrlich arbeitende Menschen mit nutzlosen “Leistungen” um ihr sauer verdientes Geld gebracht. Und solche Abzocke ist völlig indiskutabel.
Kontakt +++ jhmc +++ jhmc @ twitter
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Der Nepp nimmt kein Ende
19.7.2010 von Jörg Haupt.
Am Wochenende war es mal wieder soweit: Wir hatten zum wiederholten Male einen Brief des nutzlosen Ausstellerverzeichnisses Expo-Guide im Briefkasten. Über dieses wichtige und hoch seriöse Verzeichnis haben wir ja bereits in diesem Magazin berichtet. Auch findet man im Internet jede Menge weitere Warnhinweise, dass die einzige Ablage, in die dieser Brief gehört, diejenige mit dem großen “P” ist.
Fast alle Messegesellschaften warnen mittlerweile auf ihren Webseiten, dass es sich bei den Schreiben des Ausstellerverzeichnisses Expo-Guide nicht um Schreiben der jeweiligen Messeveranstalter handelt. Es wird weiter regelmäßig darauf hingewiesen, dass die hinter dem Expo-Guide stehende Gesellschaft Expo Guide S de RL de CV (so die offizielle Firmenbezeichnung laut Briefpapier) nicht von der die jeweilige Messe ausrichtenden Gesellschaft beauftragt wurde. Mit anderen Worten: Es handelt sich um Nepp, um ein unseriöses Angebot.
Dennoch scheint sich solcherlei Nepp wirklich zu lohnen, denn wie beim letzten Mal liegt auch diesem Schreiben ein bereits frankiertes Antwortkuvert bei. Da sich der postalische Massenversand sowie die für das über den Tisch gezogene Unternehmen “kostenfreie” Rücksendung der sinnlosen Bestellung sich betriebswirtschaftlich rechnen muss, kann man sich an zwei Fingern abzählen, dass diese Bauernfängerei ein riesiges Geschäft sein muss.
Und es ist ja nicht alleine der hochseriöse Expo-Guide, der hier auf Bauernfängerei geht. Nein, vielmehr gibt es ja noch etliche weitere Unternehmen, die schamlos und offensichtlich ohne entsprechendes Einschreiten unserer Justiz sinnlose Angebote in der Hoffnung unterbreiten, dass mit der Materie nicht wirklich vertraute Unternehmer darauf hereinfallen. Über weitere solche Beispiele haben wir in diesem Magazin ja ebenfalls bereits berichtet, so z.B. über die Deutsche Internet Kartei oder das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen.
Leider scheint das Geschäft mit den zitierten sinnlosen Verzeichnissen tatsächlich größer zu sein, als man gemeinhin vermutet. Wir erhielten nämlich vor einigen Wochen eine E-Mail eines Rechtsanwalts der Rechtsabteilung eines bekannten deutschen Konzerns. Dieser vertrat eine Tochtergesellschaft seines Konzerns im Rechtsstreit gegen die Matic Verlagsgesellschaft mbH, der Herausgeberin des vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnisses für eingetragene Warenzeichen.
Man höre und staune: Selbst diese, zu einem großen deutschen Konzern gehörende Gesellschaft war auf diesen Spam hereingefallen. Wir erinnern uns: Zufällig hatten uns seinerzeit unsere Mandanten den Spam der Matic Verlagsgesellschaft mbH vorgelegt und wir konnten so verhindern, dass diese Trickformular-Versender ein weiteres Mal zum Zuge kamen.
Nun also schrieb uns besagter Rechtsanwalt an, da er über unseren Magazinbeitrag im Internet gestolpert war. Denn der absolute Oberhammer ist, dass die Matic Verlagsgesellschaft mbH sogar auf die in ihr Trickformular eingebaute Verlängerungsklausel pocht und somit auch in den Folgejahren die Beiträge für die Veröffentlichung in ihrem nutzlosen und vermutlich nicht einmal existierenden Verzeichnis verlangt. Wer den Schwindel entdeckt und die Zahlung verweigert, wird mit Mahnbescheid und Klage verfolgt.
Das Unfassbare dabei ist, dass die Rechtsprechung den Spammern offensichtlich auch noch regelmäßig recht gibt. Denn der Rechtsanwalt berichtete, dass in seinem Fall die Matic Verlagsgesellschaft in seinem Prozess eine ganze Reihe ergangener Urteile zitierte, in denen ihr die Forderung regelmäßig zugesprochen wurde. Dabei verkennen die Richter offensichtlich regelmäßig, dass entweder solcher Spam direkt vom Rechnungswesen bearbeitet wird oder aber die fachliche Unwissenheit vieler mittelständischer Unternehmer gezielt ausgenutzt wird.
Nehmen wir z.B. die ach so wichtige Deutsche Internet Kartei: Das Schreiben ist so aufgebaut, dass mit der Materie nicht vertraute Personen annehmen, sie bestätigten die zu ihrem Internetauftritt gehörenden Angaben gegenüber einer offiziellen Stelle. Ein anderes Beispiel ist der oben zitierte Expo-Guide: Man suggeriert, dass man die Daten für den jeweiligen Messekatalog abgleichen wolle. Die Matic Verlagsgesellschaft für eingetragene Warenzeichen hingegen suggeriert, dass der jeweilige Unternehmer einen mit seiner Markenanmeldung zusammenhängenden Eintrag bezahlen soll.
Der das Tochterunternehmen eines bekannten deutschen Unternehmens vertretende Rechtsanwalt schrieb uns jedoch, dass die Rechtsprechung davon ausgehe, dass die Offerte der Matic Verlagsgesellschaft mbH nach Ansicht der deutschen Gerichte nicht auf eine Verwechslung mit einem amtlichen Beleg ausgelegt und deshalb nicht zur Täuschung geeignet sei. Nun, wir wissen es aufgrund unserer Beratungstätigkeit besser: Denn unsere Mandanten sind seinerzeit nur deshalb nicht auf das Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen hereingefallen, weil wir sie aufgrund unseres Fachwissens über die Natur des Schreibens aufgeklärt haben. Unsere Mandanten, in ihrem Geschäft wirklich versierte Unternehmer, haben schlichtweg nicht das notwendige spezifische Fachwissen im Bereich Marketing.
Wie so oft urteilen deutsche Gerichte demnach völlig an der unternehmerischen Realität vorbei und geben den unseriösen Anbietern solcher nutzlosen Verzeichnisse auch noch reichlich Rückenwind. Und deshalb kann man es gar nicht oft genug betonen: Sollten Sie ein Schreiben erhalten, bei dem es um die Eintragung Ihres Unternehmens in irgendein Verzeichnis geht, so sollten Sie sehr vorsichtig sein. Denn i.d.R. wird Ihnen hier lediglich vorgegaukelt, dass es sich um das Schreiben einer offiziellen Stelle handelt. In Wahrheit handelt es sich um Spam, den Sie getrost wegwerfen können.
Die Deutsche Internet Kartei bzw. - wie das Ding früher hieß - das Deutsche Internet Register ist für Ihren Internet-Auftritt völlig unwichtig. Ebenso belanglos ist eine Eintragung Ihres Unternehmens im Expo-Guide oder eine Eintragung Ihrer Marke im Verzeichnis für eingetragene Warenzeichen. Die einzigen Nutznießer dieses Nepps sind die dahinter stehenden Bauernfänger. Denn denen nützt Ihre Überweisung der jeweiligen Beträge natürlich.
Umgekehrt zeigt sich am Beispiel der hier beschriebenen Problematik, dass es offensichtlich in den betrieblichen Abläufen vieler Unternehmen erhebliches Optimierungspotential gibt. Denn es man fragt sich ja doch, wie es sein kann, dass das Rechnungswesen eines großen deutschen Unternehmens einfach so eine völlig nutzlose Leistung ohne jede weitere Prüfung bezahlt.
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